von Redaktion

München – 102 000 Menschen in Bayern haben für eine bessere Pflege unterschrieben. Doch das Innenministerium hat das Volksbegehren abgelehnt. Die Initiatoren sind vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Zu ihnen gehört die Rechtsanwältin Adelheid Rupp aus Tuntenhausen (Kreis Rosenheim). Sie erklärt, wie es nun weitergeht.

Wie überraschend war es für Sie, dass das Innenministerium das Volksbegehren abgelehnt hat?

Überhaupt nicht überraschend. Ich bin davon ausgegangen, dass die bayerische Politik zumindest den Versuch unternimmt, die Probleme in der Pflege auf den Bund abzuschieben. Ministerium und Staatsregierung wollen sich dieser problematischen Frage offensichtlich nicht stellen.

Die Begründung für die Ablehnung ist, dass die Personaluntergrenzen durch Bundesrecht bereits geregelt sind.

Darauf kann man nicht zurückgreifen. Es sind nur Untergrenzen. Wir müssen doch den Anspruch einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung haben und gleichzeitig das Pflegefachpersonal entlasten.

Macht ein bayerischer Sonderweg Sinn? Müsste man die Pflege nicht bundesweit verbessern?

Die Länder müssen das Thema Pflege selbst in die Hand nehmen und nach ihren Gegebenheiten dafür sorgen, dass eine entsprechende Ausstattung in den Krankenhäusern vorhanden ist. Auch in vielen anderen Bundesländern gibt es entsprechende Initiativen.

Und kommt es dort zum Volksentscheid?

Die Situation ist ähnlich wie in Bayern. In Hamburg wird das Verfassungsgericht demnächst die Entscheidung verkünden. Auch in Bremen hat der Senat das Volksbegehren abgelehnt, dort ist das Gerichtsverfahren gerade angelaufen. In Berlin berät der Senat noch, wie er weiter verfahren will. Auch in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein gibt es Initiativen. Das Problem ist überall drängend, die Länder müssen endlich handeln.

Wie zuversichtlich sind Sie, dass es in Bayern zum Volksentscheid kommt?

Eine Prognose bezüglich der Gerichtsentscheidung ist schwierig. Aber ich sehe gute Argumente auf unserer Seite. Sollte es zum Volksentscheid kommen, bin ich aber überzeugt, dass es uns gelingen wird, die nötigen Unterschriften zu bekommen. Von dem Thema sind schließlich alle betroffen. Jeder muss mal ins Krankenhaus, jeder hat Angehörige, die irgendwann Pflege brauchen. Die 102 000 Unterschriften beweisen, dass viele Bürger eine Verbesserung der Pflege wollen. Es war bis zum jetzigen Zeitpunkt das erfolgreichste Volksbegehren aller Zeiten.

Was muss sich für eine gute Pflege ändern?

Der Pflegepersonalschlüssel muss deutlich erhöht werden. Es geht um die Patienten – und um die Pflegekräfte. Viele geben nicht nur wegen der schlechten Bezahlung, sondern auch wegen der hohen Arbeitsbelastung den Beruf auf – obwohl sie ihn lieben. Wir müssen unbedingt gegensteuern: mit mehr Personal, mit besseren Hygienemaßnahmen und mit einer Organisation, bei der Zeit für die Patienten bleibt.

Was bringt ein besserer Pflegeschlüssel, wenn niemand mehr den Beruf ergreifen will?

Die erste Maßnahme ist, die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass die Arbeit leistbar ist. Nur so wird man junge Menschen für den Beruf gewinnen und erfahrene Pflegekräfte halten.

Warum bezieht sich das Volksbegehren nur auf die Pflege in Krankenhäusern?

Natürlich sind auch in der Altenpflege Maßnahmen erforderlich. Sie ist aber in einem anderen Gesetz geregelt. Ein Volksbegehren darf sich immer nur auf ein Gesetz beziehen, es gibt ein sogenanntes Kopplungsverbot.

Der Volksentscheid wäre also nur ein Anfang?

Richtig. Wenn es dazu kommt, muss die Staatsregierung tätig werden. Um die Situation in den Krankenhäusern zu verbessern, sind Investitionen nötig.

Und wie geht’s weiter, falls auch das Gericht den Volksentscheid ablehnt?

Dann wäre die Initiative beendet. Aber wir würden natürlich nicht ruhen. Es gibt bereits Überlegungen, wie man in den Kommunen und Krankenhäusern Druck machen kann, damit sich die Situation zum Positiven verändert. Interview: Katrin Woitsch

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