Egmating – Bürgermeister Ernst Eberherr ist ratlos. „Wir haben sechs Straßen, ausgerechnet die steilste hat er sich ausgesucht“, sagt er über die Route, die der 17-jährige Fahrer des Traktorgespanns genommen hatte, das am Mittwochabend in Egmating (Kreis Ebersberg) verunglückt ist. 36 junge Menschen waren auf einer „Maibaum-Tour“ von Ort zu Ort unterwegs, der nächste Stopp sollte die Feier in Neubiberg (Kreis München) werden. So weit kam die Gruppe nicht: Die beiden Anhänger kippten um, mehrere Personen wurden verletzt.
Inzwischen hat die Polizei ermittelt, dass ein Burschenverein aus dem Kreis München zu der Tour eingeladen hatte. Die Zahl der Verletzten, die Ebersbergs Kreisbrandrat zunächst mit 37 angab, wurde korrigiert: Zwei Männer im Alter von 25 und 36 Jahren sind schwer verletzt und in Behandlung. 15 weitere Personen mussten behandelt werden, die meisten erlitten Schürfwunden und Prellungen. Drei junge Frauen wurden unter einem der Anhänger eingeklemmt, sie konnten sich befreien, nachdem die Ersthelfer den Wagen angehoben hatten.
Die Polizei vermutet, dass die „Bremsleistung der Zugmaschine für diese Situation nicht ausreichend“ war. Ob sich das bestätigt, wird ein unfallanalytisches Gutachten zeigen, das in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München II in Auftrag gegeben wurde.
Gegen den 17-jährigen Fahrer wird nun ermittelt – wegen fahrlässiger Körperverletzung und verschiedener straßenverkehrsrechtlicher Verstöße. Die rechtliche Lage ist komplex: Für einen Traktor gelte ein bestimmter Einsatzzweck, erklärt Jürgen Kopp, Vorsitzender des Landesverbands Bayerischer Fahrlehrer. „Der Einsatzzweck eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs ist ein landwirtschaftlicher, und das ist hier auf keinen Fall gegeben.“ Auch der Führerschein des 17-Jährigen lasse lediglich einen landwirtschaftlichen Einsatz zu. Ein Traktor dürfe zwar zu bestimmten Zwecken zwei Anhänger ziehen, sagt Kopp. Personen dürfe man dabei aber „nur zu landwirtschaftlichen Arbeiten befördern, zum Beispiel bei der Ernte“.
Auch Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern spricht von einer unübersichtlichen Situation. „Vieles steht und fällt mit der Frage, ob es sich bei der Tour um eine Brauchtumsveranstaltung handelt oder nicht“, sagt er. „Denn für Brauchtumsveranstaltungen gäbe es Ausnahmeregelungen.“ Allerdings, so Kreipl weiter, hätten die Veranstalter dann einen wichtigen Punkt übersehen: „Das Mindestalter für Fahrzeugführer bei Brauchtumsveranstaltungen liegt bei 18 Jahren.“
Jürgen Kopp glaubt nicht, dass es sich bei dem Ausflug um eine Brauchtumsveranstaltung gehandelt hat. Er sagt: „Eine Brauchtumsveranstaltung muss beantragt und genehmigt werden. Da gibt es viele Auflagen zur Sicherheit, wie bei historischen Festumzügen.“ Dass die Verantwortung einem 17-jährigen Fahrer aufgebürdet wurde, „hat zumindest ein Gschmäckle“. Ob und inwiefern der Verein zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist noch nicht klar. Die Verantwortlichen wollten sich auf Nachfrage nicht äußern.
In Egmating überwiegt derweil die Erleichterung: „Man muss von einem Wunder sprechen, dass doch nicht mehr passiert ist“, sagt Bürgermeister Ernst Eberherr.