Anklage wegen Malachitgrün

von Redaktion

Züchter soll Arzneimittel eingesetzt haben

Freising/Dachau – Der Skandal um Fische, die mit dem Desinfektionsmittel Malachit verseucht wurden, dürfte ein Nachspiel vor Gericht haben. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat Anklage gegen den Inhaber und einen Mitarbeiter eines Fischzuchtbetriebs aus dem Landkreis Dachau erhoben. Den beiden wird vorgeworfen, Malachitgrün vorsätzlich in die Aquakultur eingebracht zu haben. Dieses Mittel, das vor Parasiten schützt, ist nur für Zierfische zulässig. Gegen zwei Zuchtbetriebe im Landkreis Freising wurde das Verfahren indes eingestellt.

Laut Staatsanwaltschaft haben der Fischereimeister (50) und sein Angestellter (26) die Substanz in einen Teich mit Verzehrfischen eingeleitet. Von dort hatte sich das Mittel verbreitet. Im September vergangenen Jahres gab es eine Selbstanzeige, doch das schützt nicht vor Strafe. Man sei überzeugt, dass beide „wussten, dass der Einsatz des Präparats im Bereich der Lebensmittelproduktion absolut verboten ist“, erklärt der Landshuter Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch.

Entlastet ist indes der Freisinger Fischzüchter Peter Baumgartner, in dessen Teichen das Gift ebenfalls in geringerer Konzentration festgestellt worden war. Baumgartner hatte mit der Entwicklung gerechnet, kann sich jedoch nicht so recht über die Einstellung des Verfahrens freuen. Er habe viele Fische monatelang nicht verkaufen können und habe in dieser Zeit fast alle Kunden verloren. Der Fischzüchter will Schadensersatz.  mes

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