Regensburg – Im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Staatsanwältin Ingrid Wein legte ihm am Montag vor dem Landgericht Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz zur Last. Auch für den angeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel forderte sie eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe. Den 76-Jährigen bezeichnete sie als Wolbergs’ „persönlichen Mäzen“ und warf ihm Bestechung, Vorteilsgewährung sowie Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Zwischen den Angeklagten habe eine „korruptive Dauerbeziehung“ bestanden.
Nach ihren mehrstündigen Vorträgen kamen die Staatsanwältinnen Christine Ernstberger und Ingrid Wein zu dem Schluss, Wolbergs habe mit hoher krimineller Energie gehandelt und die Straftaten seien in einem langen Zeitraum und in einem komplexen, korruptiven System geschehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes der Stadt an Tretzel dessen Spenden an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 sowie an den Sportverein Jahn Regensburg eine Rolle gespielt haben. Wolbergs hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft sieht eine gegenseitige Abhängigkeit bei Wolbergs und Tretzel jedoch als erwiesen an. Tretzel soll „spiritus rector dieses korruptiven Systems“ gewesen sein. Der Bauunternehmer habe sich das Wohlwollen des OBs bei der Vergabe von Bauprojekten sichern wollen.
Der frühere Tretzel-Mitarbeiter Franz W. soll nach dem Willen der Ankläger für drei Jahre in Haft. Für den früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Norbert Hartl, forderten sie wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Der Prozess soll am 20. Mai mit den Plädoyers der Verteidiger Wolbergs’ fortgesetzt werden. lby