Benediktbeuern – Im Fall um den tragischen Sturz aus der Tutzinger Hütte wollen sich der Wirt und die Alpenvereinssektion Tutzing außergerichtlich mit dem verunglückten Christian G. (46) einigen. Das beschlossen die Parteien gestern beim zweiten Verhandlungstermin am Landgericht München II. Dort fordert G., der seit dem Sturz im Herbst 2016 im Rollstuhl sitzt, Schadenersatz und Schmerzensgeld – rund 500 000 bis 800 000 Euro.
Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters müssen Wirt und Alpenverein überwiegend für die Unfallfolgen einstehen. Es handle sich nicht um ein überwiegendes Eigenverschulden von Christian G. Der Steuerberater aus Grafing (Kreis Ebersberg) hatte nach einer Bergtour auf die Benediktenwand (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) mit einem Kumpel in der Hütte gezecht. Als er in der Nacht auf die Toilette ging, öffnete er eine Fluchttür und stürzte von einer ungesicherten Plattform. Sollten sich die Parteien nicht einigen, urteilt das Landgericht im Juli. gut