Ingolstadt – Eine fröhliche Ferienfreizeit des Bayerischen Jugendrings endete im März 2014 für eine Schülerin im Desaster. Die damals Neunjährige stach sich mit einem Klappmesser ins rechte Auge. Sie musste mehrfach operiert werden. Doch es blieben erhebliche Seh-Probleme. Ihre Mutter verklagte den Veranstalter, den Bayerischen Jugendring, auf Schadenersatz. Gestern wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt.
Das Mädchen, heute 14 Jahre alt, erinnerte sich noch gut an den Vorfall in Ingolstadt. Die etwa 30 Kinder wollten Feuer machen, Merle (Name geändert) hatte ein Messer bekommen und sollte Birkenrinde vom Stamm schneiden. Erst setzte sie die stumpfe Seite an, dann fuhr sie mit der scharfen Klinge nach oben, rutschte ab und stach sich ins Auge. Für das OLG lag die Problematik des Falls in der Frage, ob einem Kind das stattgefundene „Baumschneiden“ im Vergleich zum Holzschnitzen mit einem Stück Holz in der Hand zugemutet werden kann. In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden. wal