„Vor Überfremdung schützen“

von Redaktion

100 Jahre Abschiebehaft – Ausländerpolitik im Laufe der Zeit

Dieser Tage hat der Bayerische Flüchtlingsrat auf ein merkwürdiges Jubiläum aufmerksam gemacht: Seit nunmehr 100 Jahren werden in Bayern missliebige Ausländer abgeschoben. Für den Flüchtlingsrat, seit jeher Gegner der bayerischen Ausländerpolitik und der CSU, ist das Anlass für scharfe Kritik: Seit nunmehr 100 Jahren würden in Bayern „durch das Instrument der Abschiebehaft Menschen ohne Verurteilung inhaftiert“ – und dann abgeschoben. Damit müsse Schluss sein: „Abschiebehaft und Lagerunterbringung abschaffen“, lautet die Forderung.

In der Tat sind Abschiebungen schon immer Teil der bayerischen Ausländerpolitik, wobei man aber mit Analogien zur Gegenwart vorsichtig sein sollte. Wahr ist, dass die Polizei schon im Königreich Bayern immer wieder Personen „nichtbayerischer“ Herkunft über die Grenze geschickt hatte. Wahr ist aber auch, dass 1919 eine neue Ära in der Ausländerpolitik begann. Die Geschichte beginnt mit einer scharfen „Bekanntmachung über Aufenthalts- und Zuzugsbeschränkungen“, die nicht zufällig am 25. Mai 1919 kurz nach der Revolution verabschiedet wurde.

Die Verordnung hatte den Zweck, Daten über den Ausländerzuzug während des Krieges und in der Revolutionszeit zu gewinnen, weil man davon ausging, dass „die nunmehr unterdrückte Umsturzbewegung vor allem durch Ausländer oder durch landfremde, noch nicht lange in Bayern ansässige Personen geschürt und geleitet worden ist“, wie der damalige Innenminister Fritz Endes (SPD) erläuterte. Das war allenfalls eine Halbwahrheit, spiegelte aber die damalige Denkansicht in Behörden wider. Schon der Revolutionär Kurt Eisner, tatsächlich ein gebürtiger Preuße, war ja als „landfremder Galizier“ geschmäht worden.

Vor allem in München setzte nun eine rigorose Fremdenkontrolle ein. Polizisten hatten es vor allem auf ostjüdische Einwanderer abgesehen, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts und dann verstärkt während des Ersten Weltkrieges nach Bayern eingewandert waren und nun ins Fadenkreuz der Behörde gerieten. Im Fall des polnischen Juden Josef Bardach zum Beispiel schrieb ein Münchner Polizist im Juni 1919 Folgendes:

Bardach „ist ein gewandter, geriebener Galizier, der wegen jeder Kleinigkeit Umstände macht und alle behördlichen Einrichtungen für Humbug hält“.

Der Polizist empfahl die Ausweisung. Kein Einzelfall: In mehreren Wellen wurden in den 1920er-Jahren vor allem Ostjuden ausgewiesen – erstmals unmittelbar nach dem Regierungswechsel im März 1920, als statt des SPD-Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann der bisherige Regierungspräsident von Oberbayern, Gustav von Kahr, die Amtsgeschäfte übernahm. Kahr war ein ultrakonservativer, vorurteilsbeladener Beamter. Seine erste Amtshandlung war der Erlass einer nochmals verschärften Fremdenverordnung. Er wolle Bayern vor der „Überfremdung durch Stammesfremde“ schützen, erklärte Kahr zur Begründung.

Nun erst wurden missliebige Ausländer, und das war neu, in ein Sammellager eingewiesen. Nachdem zunächst die Kriegsgefangenenlager Puchheim, Hammelburg oder Wülzburg dafür eingeplant worden waren, entschied man sich schließlich für die in den 1880er-Jahren erbaute Festung Fort Prinz Karl bei Ingolstadt, in die bis zur Schließung 1924 missliebige Ausländer interniert wurden – so lange, bis sie abgeschoben werden konnten.

„Tausende Menschen“, wie der Flüchtlingsrat behauptet, waren in dem alten, nasskalten Fort zwar nicht interniert, wohl aber Hunderte. Auch spricht der Flüchtlingsrat von Deportation – in der zeitgenössischen Behördensprache nannte man die Abschiebung indes „Verschubung“. Auch darf nicht vergessen werden, dass es auch in den 1920er-Jahren engagierte Vertreter der Menschlichkeit gab, zum Teil Rechtsanwälte, die die teils katastrophalen, zum Teil schlicht der Not geschuldeten Versorgungsmängel skandalisierten. Richtig ist jedoch, dass ins Visier der Polizei mehr und mehr als latent kriminell eingestufte Personen gerieten: Bettler, Nichtsesshafte, auch damals sogenannte Zigeuner – vorausgesetzt immer, sie hatten einen ausländischen Pass.

Insgesamt kann man nur davor warnen, flott Kontinuitätslinien zwischen den 1920er-Jahren und heute herzustellen. Die heutigen Abschiebegefängnisse sind gewiss nicht dazu ersonnen, Bayern vor „Überfremdung zu schützen“, wie das damals Kahr wollte, und die Haftbedingungen sind ungleich besser als damals im Fort Prinz Karl. Dennoch ist es seltsam, dass das Abschiebegefängnis Eichstätt – eines von drei für abgelehnte Asylbewerber in Bayern – auf dem Türschild beschönigend schlicht „Einrichtung“ genannt wird. DIRK WALTER

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