Extra-Erstattung für die Strabs-Opfer

von Redaktion

München – Grundstückseigentümer, die in den vergangenen Jahren für den Straßenausbau zur Kasse gebeten wurden, können rückwirkend auf eine Erstattung hoffen. Auf Druck der Freien Wähler hat die CSU-FW-Koalition einen Härtefallfonds beschlossen, der mit 50 Millionen Euro dotiert ist. Das Vorhaben war schon im Koalitionsvertrag angekündigt worden. „Wir gehen dabei nach sozialen Gesichtspunkten vor“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FW-Landtagsfraktion, Joachim Hanisch. Das Geld ist im Doppelhaushalt enthalten, der gestern verabschiedet wurde.

Aus dem Fonds sollen Bürger Geld erhalten, die zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 außerordentlich hohe Straßenausbaubeiträge zahlen mussten. Danach wurde die umstrittenen „Strabs“ endgültig abgeschafft. Eine Härtefallkommission hat Kriterien verabschiedet, wann Geld fließen kann. Unter anderem wird das der Fall sein, wenn:

. der Straßenausbaubeitrag 2000 Euro oder mehr betrug.

. das zu versteuernde Einkommen bei nicht mehr als 100 000 Euro, bei Ehegatten/Lebenspartnern 200 000 Euro lag.

Außerdem muss der Antragsteller selbst Eigentümer des Grundstücks gewesen sein. Er oder sie kann jedoch auch einen Antrag stellen, wenn er den Grund mittlerweile verkauft hat. Das Vermögen insgesamt – egal ob Aktien, Bankguthaben oder Immobilienbesitz, soll hingegen keine Rolle spielen. Hanisch: „Wir wollen die Bürger nicht nackig machen.“

Hanisch war selber Mitglied der Härtefallkommission, der rund zwei Dutzend Personen angehört haben, darunter neben Abgeordneten und Ministeriumsvertretern auch Mitglieder von Bürgerinitiativen, die sich damals gegen die „Strabs“ engagiert hatten. Nicht dabei waren hingegen die Vertreter der bayerischen Kommunalverbände Gemeindetag und Städtetag, obwohl die Freien Wähler das gewünscht hatten. Beide hatten auch aus Verärgerung über die Komplettabschaffung der „Strabs“, die den Gemeinden erhebliche Geldmittel entzieht, abgesagt.

Die Anträge können voraussichtlich ab 1. Juli gestellt werden – aber nur bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Wo genau, ist noch nicht geklärt. Danach würden alle Anträge gesichtet, erklärte Hanisch gegenüber unserer Zeitung das weitere Verfahren. Über die Auswahl werde aber das Innenministerium entscheiden, nur in Einzelfällen die Kommission.  dw

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