Sparkassenaffäre: Milde Strafen

von Redaktion

Staatsanwaltschaft bietet Strafbefehle zur Bewährung an

München/Miesbach – In der Miesbacher Sparkassenaffäre kommen die sechs früheren Verwaltungsräte voraussichtlich mit Geldstrafen auf Bewährung davon. Nach Informationen der SZ haben die Beschuldigten, darunter Landrat Wolfgang Rzehak (Grüne) und der Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU), mit Strafbefehlen über 150 Tagessätze zu rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Damit wären die Betroffenen nicht vorbestraft. Zusätzlich könnte die Staatsanwaltschaft aber noch Geldauflagen gegen die Beschuldigten verhängen. Diese werden in der Regel an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt. Bekanntlich hatten sich in der Woche zuvor die Staatsanwaltschaft München II und die Verteidiger der früheren Verwaltungsräte der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee darauf geeinigt, dass die Anklage zurückgenommen wird. Im Gegenzug hatten die Beschuldigten erklärt, dass sie die Strafbefehle akzeptieren würden. Darüber muss nun aber noch das Amtsgericht München befinden. Die Entscheidung wird in einigen Wochen fallen. sh

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