München – Auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes muss Bayern seine automatische Erfassung von Autokennzeichen (AKE) einschränken. Das teilte das Innenministerium gestern in München mit. Demnach dürfen die Nummernschilder nicht mehr direkt an den Grenzübergängen gescannt werden, und auch die Deliktliste in der Fahndungsdatenbank muss verkleinert werden. Künftig sei die Nutzung nur noch zur Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leib und Leben zulässig, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Zudem dürfe die AKE außerhalb des 30-Kilometer-Grenzbereichs nur noch auf Bundesautobahnen, Europastraßen und Bundesstraßen eingesetzt werden.
Herrmann betonte, dass die Kennzeichenerfassung weiter ein unverzichtbares Fahndungsinstrument bleibe. Die AKE sei auch weiterhin an polizeilichen Kontrollstellen und im Rahmen der Schleierfahndung mit der Verfassung vereinbar. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf nicht den Kern der AKE, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung“, sagte Herrmann. Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) soll nun geändert werden. Die Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. mm/lby