München – Zu einem „denkwürdigen Tag“ begrüßte Rosi Steinberger (Grüne), die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, gestern die Abgeordneten und die vielen Zuhörer im Sitzungssaal. Auf der Tagesordnung stand die Beratung über zwei Gesetzentwürfe, die die politische Debatte in Bayern in den vergangenen Monaten geprägt haben: Der Entwurf aus dem Volksbegehren zur Artenvielfalt sowie das von Ministerpräsident Markus Söder auf den Namen „Versöhnungsgesetz“ getaufte Begleitpaket, mit dem die Änderungen im Naturschutzgesetz ergänzt werden sollen.
Grundsätzlich fanden beide Pakete im Ausschuss große Zustimmung. „Das Artenschutzgesetz ist ein großer Fortschritt“, sagte Florian von Brunn von der SPD. „Bayern kann hier zum Vorbild werden“, lobte Steinberger. CSU und Freie Wähler sprachen von einem gelungenen Kompromiss. Beide Gesetzentwürfe wurden mit großer Mehrheit angenommen. Nur seitens der AfD kam eine Gegenstimme.
Für Unmut sorgte allerdings der Antrag von CSU und Freien Wählern, in dem die vom Runden Tisch erarbeiteten und über das Volksbegehren hinausgehenden Maßnahmen zusammengefasst wurden. Denn dieser Antrag war nach der hitzigen CSU-Fraktionssitzung vom Vortag (wir berichteten) noch in Teilen umformuliert worden – gegen den Willen einiger CSU-Abgeordneter. Eine neue Passage stach SPD und Grünen dabei besonders ins Auge: Die Vorgabe, dass bei der Kartierung von Biotopen auch die Grundstückseigentümer einbezogen werden sollen – und auf ein kostenloses Schlichtungsverfahren pochen können. Wolfram Güthler aus dem Umweltministerium kritisierte diese Änderung gegenüber den Abgeordneten. „Das wäre schwierig in der Umsetzung.“ Darüber, was als Biotop gelte, könne man nicht verhandeln. „Wir können lediglich prüfen, ob die Kartierung richtig war“, sagte er im Ausschuss – und das sei jetzt auch schon möglich. CSU und Freie Wähler stimmten mit ihrer Mehrheit dennoch für den Antrag, Alexander Flierl (CSU) kündigte aber an, die Formulierung noch mal prüfen zu lassen.
Die Wut der Obstbauern, die in den vergangenen Wochen umstrittene Fällaktionen zur Folge hatte, wollen CSU und Freie Wähler zudem mit einer Rechtsverordnung dämpfen. Damit soll geregelt werden, welche Streuobstwiesen künftig als Biotope gelten. Wolfram Güthler aus dem Umweltministerium betonte noch einmal, dass jeder Landwirt seine Streuobstwiese weiter wirtschaftlich nutzen könne.
Abgestimmt wurde auch über Anträge der Opposition, die für mehr Artenschutz über das Volksbegehren hinausgehen sollten. Doch weder der Vorstoß der SPD für ein Verbot von Fassadenbeleuchtungen auch bei Privathäusern ab 23 Uhr noch die Grünen-Forderung nach einer erweiterten Regelung zur Pflege kommunaler Flächen fanden eine Mehrheit.
Die dreistündige Debatte verfolgte auch Bauernpräsident Walter Heidl. Er zeigte sich danach zwar erfreut darüber, dass jetzt Detailfragen diskutiert werden. „Mit dem Ergebnis sind wir aber noch nicht zufrieden.“ Er hatte den Abgeordneten vorab eine Liste mit gewünschten Nachbesserungen etwa bei der Ausgestaltung der Gewässerrandstreifen oder der Biotopverbundquote zugeschickt. Die Vorschläge wurden jedoch nur teilweise aufgegriffen.