Rottach-Egern – Im Fall des sogenannten Badewannen-Mords von Rottach-Egern (Kreis Miesbach) hat die Münchner Anwältin Regina Rick einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht München I eingereicht. Sie präsentiert darin eine neue Zeugin und neue Indizien. Damit will sie erreichen, dass ein neuer Prozess gegen Manfred G. geführt wird. Der Hausmeister war vom Landgericht München II in zwei Prozessen zu jeweils lebenslanger Haft wegen Mordes an einer alten Dame verurteilt worden. Zu Unrecht, befindet die Anwältin.
Das Landgericht München II kam im ersten Prozess zu dem Ergebnis, dass der 59-jährige Manfred G. die 87-jährige Lieselotte K. im Jahr 2008 in der Badewanne ertränkt hat und alles wie einen Unfall aussehen ließ. Im Streit habe er sie mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und anschließend in die gefüllte Badewanne gelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen eines Rechtsfehlers auf. Doch auch der zweite Prozess endete mit demselben Urteil: lebenslänglich. Inzwischen sitzt G. seit zehn Jahren im Gefängnis – und beteuert seine Unschuld. Die neue Zeugin, die Anwältin Regina Rick nun präsentiert, soll Lieselotte K. gut gekannt haben. Sie bestätigt angeblich, dass die Frau ihre Wäsche stets vor dem Waschen in der Badewanne eingeweicht hat. Ebenso, dass sie immer wieder Schwächeanfälle erlitt. Demnach könnte K. beim Einweichen von schmutziger Wäsche in die Wanne gefallen sein. gut