Urteil: Zweijährige Ruhefrist für Urnen zulässig
Leipzig/Olching – Eine Beschränkung der Friedhofs-Ruhezeit für Urnen auf nur zwei Jahre ist zulässig und verletzt nicht den postmortalen Persönlichkeitsschutz oder das Gebot der Totenruhe. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Der Vorsitzende Richter erklärte, aus Artike