Urteil: Zweijährige Ruhefrist für Urnen zulässig

Leipzig/Olching – Eine Beschränkung der Friedhofs-Ruhezeit für Urnen auf nur zwei Jahre ist zulässig und verletzt nicht den postmortalen Persönlichkeitsschutz oder das Gebot der Totenruhe. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Der Vorsitzende Richter erklärte, aus Artike

Mittwoch, 17. September 2025

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