Schuhbeck-Imperium im Visier der Steuerfahnder

von Redaktion

München – Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alfons Schuhbeck (70), wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist der Star-Koch ins Visier der Behörden geraten. Oberstaatsanwältin Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, bestätigte, „dass wir die Geschäftsräume von Alfons Schuhbeck durchsucht haben.“ Nach Informationen unserer Zeitung waren die Ermittler am Dienstag-Vormittag am Platzl unterwegs und verschafften sich einen Überblick über alle steuerrelevanten Unterlagen. Durchsucht wurden mehrere Räumlichkeiten, die zu seinem Firmengeflecht gehören.

Am Platzl, im Herzen der Stadt, ist Schuhbeck der König. Hier betreibt er fünf Restaurants und Bars: die Südtiroler Stuben, Schuhbecks Orlando, die Orlando Bar und Lounge, die Orlando Sportsbar sowie das Fine-Dining-Restaurant Alfons. Rund 250 Mitarbeiter beschäftigt Schuhbeck nach eigenen Angaben. Zu seinem Firmen-Imperium am Platzl gehören außerdem der beliebte mehrstöckige Gewürzladen, seine Eisdiele, ein Tee- und Schokoladengeschäft, eine Kochschule und ein Müsliladen.

Die Durchsuchung hat Schuhbeck gestern selbst öffentlich gemacht und spricht in diesem Zusammenhang von einem Steuerstrafverfahren. Wörtlich sagt er: „Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften.“ Demnach steht Schuhbeck den Ermittlungen selbstbewusst gegenüber. Diese beträfen „ausschließlich die Münchner Gastronomie-Betriebe am Platzl, nicht die sonstigen Unternehmen von Schuhbeck, wie Ladengeschäfte, Party-Service oder die diversen Schuhbeck-Marken“.

Längst nicht jede Ermittlung in Steuerstrafverfahren führt zu einer Anklage oder gar Verurteilung. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, langt der Staat dagegen knüppelhart hin. Gerade in Bayern werden Steuersünder streng bestraft, das hatte nicht zuletzt Schuhbecks Freund Uli Hoeneß (67) erfahren: Im Jahr 2014 verurteilte ihn das Landgericht München II zu dreieinhalb Jahren Haft, weil der Bayern-Boss 28,5 Millionen Euro hinterzogen hatte. Zurückzahlen musste Hoeneß sogar 43 Millionen Euro – die Differenz ergab sich aus Zinsen und Gebühren.

Auch Schuhbeck könnte im schlimmsten Fall eine Haftstrafe drohen. Bereits 1994 wurde er wegen Steuerhinterziehung und Untreue verurteilt: Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kapitalanlagen kassierte er damals ein Jahr auf Bewährung und musste 250 000 Mark Geldstrafe zahlen. Sollte sich die Summe von bis zu einer Million Euro im aktuellen Fall bestätigen, ginge der Prozess diesmal womöglich nicht so glimpflich aus. Persönlich war er gestern nicht zu erreichen. ANDREAS THIEME

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