Artenschutzpaket: Änderungen in letzter Minute

von Redaktion

München – Die Umsetzung des Artenschutz-Volksbegehrens rückt näher. Doch gegen einigen Widerstand aus der Opposition haben die Fraktionen von CSU und FW gestern im Agrarausschuss mit ihrer Stimmenmehrheit noch kurzfristig Änderungen rund um das neue Naturschutzgesetz durchgesetzt. Zur Erinnerung: Auf Druck von Ministerpräsident Markus Söder beschlossen die Fraktionen von CSU und Freien Wählern, dass Volksbegehren anzunehmen. Ergänzt wurde der Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren um ein Begleitgesetz und einen sogenannten Entschließungsantrag mit Maßnahmen, die über das Volksbegehren hinausgehen. Gestern stimmte nach dem Umweltausschuss auch der Agrarausschuss des Landtags dem Paket zu. Doch die Opposition ärgerte sich über Änderungen in letzter Minute. Für Verstimmung sorgte etwa eine geänderte Formulierung im Kapitel zum Flächenfraß im Begleitgesetz. Statt diesen wie geplant „auf ein Minimum“ zu begrenzen, heißt es jetzt „so weit wie möglich“. „Hier werden auf den letzten Metern wichtige Bestimmungen verwässert“, sagte der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn.

Zweiter Streitpunkt war das künftige Vorgehen bei der Biotopkartierung. CSU und FW beharrten darauf, dass Grundstückseigentümer künftig Anspruch auf ein Schlichtungsverfahren haben, wenn ihr Grund ins Biotopverzeichnis aufgenommen wird. Das sei wichtig, um die Transparenz zu verbessern, betonte Alexander Flierl (CSU). Doch die Opposition fürchtet, bei Grundstückseigentümern könne so der Eindruck entstehen, dass über die Bestimmung von Biotopen verhandelt werden könnte. Diese werden aber nicht ausgewiesen, sie existieren qua Gesetz, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, betonte Wolfram Güthler aus dem Umweltministerium. Jetzt sollen die ohnehin schon knapp besetzten Unteren Naturschutzbehörden wohl auch noch für etwaige Schlichtungsverfahren eingesetzt werden. „Das wird Personal brauchen“, sagt Güthler. „Alles andere wäre in die Tasche gelogen.“  dg

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