Starnbergs Bürgermeisterin: Tränen vor Gericht

von Redaktion

Starnberg/München – Im Disziplinarverfahren gegen Starnbergs Bürgermeisterin Eva John (51) will das Verwaltungsgericht München am heutigen Donnerstag ein Urteil verkünden. Wie das ausfällt, ist nach der knapp dreistündigen mündlichen Verhandlung am Mittwochvormittag völlig offen.

Die Landesanwaltschaft Bayern sah es zum Ende der Verhandlung als erwiesen an, dass die dem Bündnis Mitte Starnberg (BMS) angehörende John von Mitte 2016 bis Ende 2017 mehrere Beschlüsse des Stadtrats nicht rechtzeitig umgesetzt oder beanstandet habe. Oberlandesanwältin Dr. Bettina Meermagen sah im Handeln Johns „massive Verstöße gegen die Gemeindeordnung“. Damit habe sie es dem Stadtrat erschwert, seiner Arbeit nachzukommen, und ihm Informationen vorenthalten. Im Mittelpunkt stand eine komplexe Rechtslage über die zukünftige Entwicklung am Starnberger Bahnhof See und mögliche Schadenersatzansprüche der Deutschen Bahn gegen die Stadt von 110 Millionen Euro. Meermagen beantragte eine Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent für die Dauer von vier Jahren.

Die Verteidigung beantragte dagegen, die Klage abzuweisen. „Die Vorwürfe stimmen einfach nicht“, sagte Johns Anwalt Michael Brey. Teile des Starnberger Stadtrats hätten in der fraglichen Zeit die Arbeit der Stadtverwaltung „gezielt torpediert“. Mit einer Vielzahl von Anträgen hätten sie „bewusst in Kauf genommen, die Arbeit lahmzulegen“. Ziel sei es gewesen, die Bürgermeisterin loszuwerden, sagte Brey.

Eva John selbst sah sich in ihrem Schlusswort als Opfer der Starnberger Verhältnisse. Es habe aus Reihen des Stadtrats zahlreiche Beschwerdeführer gegeben – „meistens immer die gleichen“ –, die Druck auf die Rechtsaufsicht am Starnberger Landratsamt ausgeübt und die Landesanwaltschaft mit Vorwürfen versorgt hätten. „Wir sind mehr als bereit, Fehler zuzugeben“, sagte John mit tränenerstickter Stimme. Von einem absichtlich rechtswidrigen Verhalten könne aber keine Rede sein.  ps

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