Ebersberg – Mit 16 Jahren war der Afghane zum Militär gekommen. Sein Vater arbeitete als Arzt und Politiker, die Mutter versorgte ihn und die sieben Geschwister. Früh wurde der 26-Jährige mit Tod und Angst konfrontiert. Die Ausbildung beschrieb er im Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München als hart. Die Militärschüler seien mit Holzlatten geschlagen worden, Vernehmungen äußerst unangenehm abgelaufen. „Das Land ist seit 40 Jahren brutalisiert“, begründete er die Geschehnisse vor Ort. Deshalb hätte es ihm aus heutiger Empfindung auch an der passenden Sichtweise für sein damaliges Handeln gefehlt.
Wie bereits berichtet, wird ihm Folter und Störung der Totenruhe vorgeworfen. Der 26-Jährige hatte bei einer Vernehmung einem festgenommenen Talibankämpfer ins Gesicht geschlagen und einen erschossenen Taliban-führer an einer Holzwand aufgehängt. In dem Video brüstete er sich, den Mann getötet zu haben. Gestern, vor Gericht, bestritt er das. „Ich hatte gar kein Gewehr dabei“, erklärte er. Diese Sprücheklopferei sei nur wegen einer besseren Benotung beim Chef geschehen, fügte er hinzu. Sein Vorgehen während der Vernehmung verteidigte er mit der ortsüblichen Handhabung. Folter sei im Krieg nicht unter Strafe gestellt worden, das Anti-Folter-Gesetz erst 2017 in Kraft getreten. Das bestritt der Staatsanwalt vehement. Für örtliche Verhältnisse, so der Angeklagte weiter, sei seine Vernehmung harmlos gewesen. Die Taliban hingegen hätten ihren Gefangenen bei Vernehmungen mitunter Gliedmaßen abgeschnitten oder die Haut bei lebendigem Leib abgezogen.
„Ich bin kein Angreifer und kein Quäler“ sagte der junge Mann, der sich selber als Opfer des Krieges in seiner Heimat betrachtete. Durch eine Explosion sei er schwer verletzt und nicht minder schwer traumatisiert worden. „Ich leide an der gesamten Historie“, erklärte er. Könnte er die Zeit zurück drehen, würde er nie mehr zum Militär gehen. Für diese Einstellung werde er von seinen Landsleuten verspottet. „Ich bin kein schlechter Mensch und möchte mich bei den Deutschen für die Flüchtlingshilfe und die Migration bedanken“, sagte er. Was viele Menschen hier leisteten, sei nicht selbstverständlich.
Zu diesen Ehrenamtlichen zählte auch seine Deutschlehrerin. Die beiden hatten sich verliebt, er heiratete sie nach islamischem Recht und sah sie fortan als seine Frau an. Das Gericht hatte lange darüber diskutiert, ob sie der Frau aus Ebersberg als vermeintliche Angehörige ein Aussageverweigerungsrecht gewähren konnte. Schließlich erklärte der Vorsitzende Richter Anton Winkler, dass die beiden sich als Mann und Frau betrachten würden und die Frau deshalb auch nicht zur Aussage verpflichtet werden könne. Der Prozess dauert an.
26-Jähriger betrachtet sich selbst als Opfer des Krieges in seiner Heimat