München – Die einen sprechen von Transparenz, die anderen von einem Kuhhandel. Die jüngsten Änderungen von CSU und Freien Wählern an dem Artenschutz-Paket rund um das Volksbegehren sorgen bei SPD und Grünen weiter für Empörung. Gestern hat sich der Umweltausschuss erneut mit den Anträgen befasst.
Hauptstreitpunkt ist das von den Regierungsfraktionen gewünschte Schlichtungsverfahren, auf das künftig alle Bürger einen Anspruch haben sollen, deren Flächen in das Biotopverzeichnis aufgenommen werden sollen. Mit der Annahme des Volksbegehrens würden darunter auch extensiv genutzte Streuobstwiesen sowie arten- und strukturreiches Dauergrünland fallen. Es sei schon ein gewisser Paradigmenwechsel, dass künftig auch genutzte Flächen als Biotope gelten können, bestätigt Peter Boye aus dem Umweltministerium den Abgeordneten. Eine spätere Umwidmung in Bauland oder eine intensivere Bewirtschaftung werden dadurch erheblich erschwert – einzelne Landwirte waren darüber so empört, dass sie ihre Obstbäume fällten, um der Regelung zu entgehen.
CSU und Freie Wähler wollen diesem Protest mit ihrem Schlichtungsangebot die Wucht nehmen. „Für uns ist entscheidend, dass die Bürger hier eingebunden werden“, sagt der CSU-Abgeordnete Alexander Flierl. „Transparenz führt zu Akzeptanz.“ Doch Grüne und SPD haben Zweifel daran, wie diese Schlichtungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden sollen. „Haben Sie eine Vorstellung, was für eine Menge an Eigentümern das ist?“, fragt Patrick Friedl (Grüne). „Da wird ein riesiges Feld von Konflikten geschaffen.“ Allein im bayerischen Flachland ohne Wald und Gebirge sind derzeit knapp 140 000 Biotope auf einer Fläche von rund 280 000 Hektar kartiert.
Florian von Brunn (SPD) zitiert aus einem Schreiben des Berufsverband der Ökologen Bayerns. „Das sind die Leute, die diese Kartierungen durchführen.“ Umweltminister Thorsten Glauber (FW) hatte die Biotopkartierung nach Protesten von fränkischen Obstbauern gegen angeblich falsche Kartierungen gestoppt, bis das Gesetz aus dem Volksbegehren umgesetzt wird. Nun beschweren sich die Ökologen, dass die letzten Kartierungen in vielen Regionen schon 20 bis 30 Jahre zurückliegen. „Durch den Stopp der Kartierung geht jetzt ein weiteres Jahr verloren, dass auch nicht wieder eingeholt werden kann“, heißt es in dem Schreiben. Die Pläne für ein Schlichtungsverfahren würden aus der Biotopkartierung ein „Bürokratiemonster“ machen, das vom amtlichen Naturschutz nicht mehr bewältigt werden könne.
Peter Boye aus dem Umweltministerium gibt zu, dass man bislang noch nicht überblicken könne, wie die Schlichtungsverfahren ablaufen sollen. „Wenn das aber für laufende und abgeschlossene Kartierungen genutzt wird, dann wird der Personal- und Mittelbedarf erheblich zunehmen.“ Und er sagt auch: „Dann werden wir die Kartierung verlangsamen müssen.“ Ohne diese Grundlage stünden auch die im Volksbegehren formulierten Ziele zum Biotopverbund infrage.
Trotz des Protests der Opposition stimmte die Mehrheit des Ausschusses dem geänderten Artenschutz-Paket zu. Voraussichtlich nächste Woche sollen die Gesetze dann im Plenum des Landtags beschlossen werden. DOMINIK GÖTTLER