Bewährungsstrafe für Jagdleiter

von Redaktion

Bruchteile einer Sekunde entschieden über Leben und Tod: Als ein Jäger in der Oberpfalz auf ein Wildschwein schoss, traf er ein vorbeifahrendes Auto – der Beifahrer starb. Jetzt ist der Jäger verurteilt worden.

Amberg – Ein Schuss aus einem Jagdgewehr durchschlägt ein Wildschwein und trifft ein vorbeifahrendes Auto. Der Beifahrer darin stirbt. Knapp ein Jahr nach dem Jagdunglück in der Oberpfalz ist der Jäger wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Die Bewährungsstrafe wird auf drei Jahre ausgesetzt.

Zudem muss der 46-jährige Jäger den Eltern des Opfers sowie an einen Hospizverein jeweils 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber gestern sagt. Der 47-jährige Beifahrer sei „ein absolutes Zufallsopfer. Es hätte jeden treffen können.“

Zwei Verstöße nennt die Richterin, die zu dem Tod geführt hätten: Es sei kein ausreichender Kugelfang vorhanden gewesen und der Jäger hätte nicht in Richtung Bundesstraße schießen dürfen. Für den Mann spreche, dass er geständig, kooperativ, nicht vorbestraft und von dem Vorfall selbst betroffen sei. Zudem habe er die Jagd aufgegeben. Aber: Er habe gegen Pflichten als Jäger verstoßen.

Schluchzend und von Schuldgefühlen gezeichnet bittet der Angeklagte in seinen letzten Worten die Eltern des Opfers um Entschuldigung. Das Paar sitzt ihm gegenüber, schwer getroffen vom Tod des Sohnes. Die Mutter nimmt immer wieder die Brille ab, um mit einem Taschentuch ihre Tränen abzuwischen. Gebrochene Menschen auf beiden Seiten. Auch bei den Angehörigen auf den Zuschauerplätzen fließen Tränen. „Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als diesen 12. August noch einmal beginnen zu können“, sagt der Angeklagte. Dann würde er Nein zu der Jagd sagen – die er organisiert hatte auf Druck eines Landwirtes hin, in dessen Maisfeld Wildschweine Schaden angerichtet hatten. Es gibt aber kein Zurück. „Stattdessen ist Ihr Sohn ums Leben gekommen.“ Das müsse er zu akzeptieren lernen, sagt er. „Ich werde nicht mehr der fröhliche, optimistische Mensch vergangener Tage sein.“

Vorangegangen waren dem emotionalen Schlusswort des Angeklagten die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Ankläger Oliver Wagner forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Jäger habe fahrlässig gehandelt und nicht für ausreichend Sicherheit gesorgt. Die Drückjagd sei an „allen Ecken und Enden falsch oder unzureichend organisiert“ gewesen, stellt der Staatsanwalt fest. Ermutigende Worte richtet er an den Angeklagten, der bislang ein hochanständiger Bürger gewesen sei. Nun habe der 46-Jährige einen Fehler gemacht. Aber: „Hören Sie auf, sich Vorwürfe zu machen. Die haben wir Ihnen gemacht.“ Die Strafe stelle einen Schuldausgleich dar. Danach dürfe er wieder erhobenen Hauptes durch das Leben gehen.

Verteidiger Michael Haizmann betont, der Jäger habe sich vor der Drückjagd viele Gedanken gemacht, wo sich die Jäger um das Maisfeld postieren sollen und selbst den heikelsten Standort gewählt. Der Druck des Landwirtes sei groß gewesen. Anwalt Georg Kuchenreuter bilanziert am Ende des Prozesses: „Es ist deutlich geworden, dass alle gelitten haben und weiter leiden werden.“  lby

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