Taschengeld im Heim: AWO fordert Erhöhung

von Redaktion

München – Alte Menschen, die Sozialhilfe zur Finanzierung ihres Heimplatzes brauchen, bekommen bundesweit in der Regel rund 114 Euro Taschengeld. „Ich persönlich stelle sozialpolitisch sowohl die Höhe als auch die grundsätzlich bundeseinheitliche Festlegung infrage“, sagte der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, Thomas Beyer.

Der Betrag ist nach dem zwölften Sozialgesetzbuch auf 27 Prozent des sogenannten Sozialhilfe-Eckregelsatzes festgelegt – aktuell genau 114,48 Euro. Das Taschengeld fließt aus der Sozialhilfe, Selbstzahler bekommen die Leistung nicht. In München sowie den Landkreisen München und Fürstenfeldbruck bekommen Betroffene laut AWO mit etwas über 120 Euro ein bisschen mehr. „Der Betrag ist aber nur ein Mindestsatz“, betont Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU). Die Bezirke könnten ihn erhöhen, wenn besondere Umstände vorliegen – weil zum Beispiel Medikamente nötig sind, die Krankenkassen nicht übernehmen. Andere Gründe, wofür die Senioren Taschengeld auch in Heimen mit Rundum-Versorgung brauchen, sind laut Pflegeexperten etwa Zigaretten, Friseurtermine und Fußpflege. Inkontinente Menschen brauchten zudem manchmal besonders viel Kleidung. Allerdings haben Heimbewohner mit Anspruch auf Sozialhilfe auch die Möglichkeit, ein sogenanntes Bekleidungsgeld zu bekommen. Dessen Höhe hat der Gesetzgeber nicht konkret beziffert.

Knapp 108 000 Pflegebedürftige im Freistaat, die älter als 65 Jahre sind, haben Stand Ende 2017 Leistungen der Kurzzeit- und Dauerpflege erhalten. Für sie standen nach Angaben des Pflegeministeriums 124 403 Pflegeplätze zur Verfügung. Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband Bayern erhalten rund 30 Prozent der älteren Menschen Hilfe zur Pflege – Tendenz steigend, „weil die Pflege im vollstationären Bereich eben nicht durch Leistungen der Pflegekasse, Rente und Vermögen gedeckt werden kann“. Der Verband sieht hier den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, da die Thematik kein Länderthema sei.

Der AWO sind aus den Seniorenheimen im Freistaat keine Rückmeldungen bekannt, dass die genannten Sätze nicht reichen. Zudem verweist eine Sprecherin auf eine bayerische Besonderheit: das Landespflegegeld. Seit September erhalten Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Das Geld können sie auch ihren pflegenden Angehörigen als Anerkennung zukommen lassen. Mehrere Hunderttausend Anträge wurden schon bewilligt.

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