Riesen – Der Streit um die Trinkwasserversorgung in dem 100-Einwohner-Dorf Riesen (Kreis Weilheim-Schongau) treibt immer wunderlichere Blüten. Wegen Veröffentlichungen im Netz drohte das Landratsamt dem Verein für sauberes Wasser sogar mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wie im März berichtet, verklagt der Riesener Verein den Freistaat Bayern wegen eines Missbrauchs der Trinkwasserverordnung und wirft dem Gesundheitsamt „sinnlosen und teuren Behördenaktionismus“ vor. Der Verein ist angehalten, das Wasser aus seinem Brunnen auch auf Stoffe zu untersuchen, die es rund um Riesen gar nicht gibt. Weil das teuer und zeitaufwendig ist, weigert sich der Verein. Eine kostenpflichtige Anordnung samt Zwangsgeldandrohung des Landratsamtes war die Folge.
Der Verein klagt, im November trifft man sich vor dem Verwaltungsgericht in München. Eine vom Gericht angeregte Mediation lehnt das Landratsamt ab. „Der Beprobungsumfang ist vom Gesetzgeber fix vorgegeben, und wir als Verwaltung müssen uns an geltendes Recht halten. Deshalb besteht hier kein Verhandlungsspielraum“, heißt es vom Landratsamt, das noch eine zweite Anordnung zu Trübungsmessungen im Wasser hinterherschickte. Auch gegen diese wird der Verein mit seinem Münchner Anwalt klagen.
Vorläufiger Höhepunkt des Streits war jetzt die Drohung mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Amt sah unter anderem die Persönlichkeitsrechte eines Sachbearbeiters verletzt, weil der Verein dessen Schreiben und Bescheide im Internet veröffentlichte. Die Namen der Sachbearbeiter sollen nun geschwärzt werden. jvr