Dachau – Den Glückshafen auf dem Dachauer Volksfest gibt es seit dem Jahr 1894. 124 Jahre lang haben dort Kinder Lose gekauft, geöffnet, sich über Nieten geärgert oder über Plüschtiere gefreut. Im 125. Jahr wird einiges anders sein. Minderjährige dürfen zwar Lose ziehen – aber nur, wenn ihre Eltern sie für sie kaufen. Diese Regelung aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag ist als Glückspielsucht-Prävention gedacht. Dachaus Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) kann darüber nur den Kopf schütteln. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass von unserem Glückshafen schon mal ein Kind glücksspielsüchtig geworden ist“, sagt er. Ein Volksfest ohne Glückshafen komme nicht infrage, betont er. Allein aus Tradition. Außerdem kommen sämtliche Erlöse bedürftigen Bürgern zugute. Hartmann ärgert sich. Mit solchen Regelungen mache sich der Staat lächerlich, findet er.
Tatsächlich ist die Regelung alles andere als neu. Die Jugendschutzbestimmungen im Glücksspiel-Staatsvertrag sind seit 2008 nicht mehr geändert worden. Allerdings verschickt die Regierung von Oberbayern erst seit diesem Jahr eine Kopie des Gesetzestextes mit den erteilten Genehmigungen. Erst dadurch hat die Stadt von dem Gesetz erfahren.
Andere Veranstalter haben sich damit schon früher befasst. Zum Beispiel Albert Söhl, der Kreisgeschäftsführer des Roten Kreuzes in Freising. Er hat sich bereits vor einigen Jahren bei der Regierung erkundigt, was das BRK beim Losverkauf beachten müsse. „Wir sind damals aus allen Wolken gefallen, als wir von der Jugendschutzbestimmung erfahren haben“, berichtet er. In Freising habe es auch regelmäßig Kontrollen des Landratsamtes gegeben. Allerdings dürfen dort auf dem Volksfest weiterhin Kinder und Jugendliche Lose kaufen. Das hängt mit der Umsatz-Grenze zusammen, die im Glückspiel-Staatsvertrag festgelegt ist. Erst, wenn der Erlös über 40 000 Euro liegt, gelte das Glückspiel-Gesetz. In Freising teilen sich mehrere Organisationen den Glückshafen – alle liegen mit ihrem Umsatz unter dieser Grenze. In Dachau betreibt großteils die Stadt den Losverkauf. Sie hat in den Vorjahren jeweils 74 000 Euro eingenommen. Hätte es eine Kontrolle gegeben, wäre auf die Stadt eine saftige Geldstrafe zugekommen. „Die Strafen liegen je nach Schwere des Verstoßes bei bis zu 500 000 Euro“, erklärt die Regierungssprecherin Verena Gros. Hartmann sagt dazu nur: „Das ist mal wieder ein gutes Beispiel für den Regelungswahn in unserem Land.“
Auch wenn die Debatte über den Losverkauf bei vielen Dachauern für Kopfschütteln sorgt – ganz sinnfrei sei diese Regelung im Glücksspielstaatsvertrag nicht, erklärt Konrad Landgraf, der Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. „Es ist gut, dass der Staat darauf achtet – bei einem so hohen Erlös handelt es sich nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag eben nicht mehr um eine kleine Lotterie“, sagt er im Bezug auf den Dachauer Glückshafen. Gerade für Kinder und Jugendliche seien Glücksspiele ein enormer Reiz. „Sie können die Gewinnchancen oft nicht richtig einschätzen.“ Deshalb sei der Grundgedanke, dass Eltern bei Glücksspielen dabei sein sollten, grundsätzlich richtig. Dabei gehe es aber weniger darum, dass sie die Lose kaufen müssten, sondern dass sie ihren Kindern die Gewinnchancen erklären und ihnen helfen, einen richtigen Umgang mit Glücksspielen zu erlernen. Landgraf betont aber auch: „Kein Kind wird von einer Tombola süchtig.“ Da seien Automaten in Gaststätten oder Online-Spiele viel größere Risikofaktoren. Auch in einfachen Rubbellosen stecke schon ein Sucht-Potenzial. Deshalb findet er, dass die heftige Debatte um den Los-Verkauf auch eine gute Seite hat. „Über Glücksspielsucht wird im Alltag viel geschwiegen – dabei ist es ein Thema, das man sehr ernst nehmen muss.“
Dennoch führt das Gesetz zu absurden Situationen: An den beiden letzten Volksfesttagen wird das BRK den Glückshafen in Dachau übernehmen. Und weil der Erlös dann deutlich geringer sein wird, dürfen an diesen Tagen Kinder und Jugendliche ihre Lose wieder selbst kaufen. Ausgerechnet dann ist auf dem Volksfest Familientag.