Wie der Obazde zum Durchdrahtn wurde

von Redaktion

Seit vier Jahren ist der Obazde eine geschützte Marke. Mancher fürchtete, das Kulturgut würde deshalb von den Speisekarten verschwinden und von Fantasienamen verdrängt werden. Dabei zeigt sich: Der Kas ist noch ned bissn.

VON KATHRIN BRACK

München – Es ist ein paar Wochen her, da kamen die Landwirte im Kreis Weilheim-Schongau in Antdorf zusammen. Beim Blick auf die Speisekarte im Festzelt schüttelte mancher den Kopf: „A ogmachter Kas“ wurde da angeboten. Darunter stand die Erklärung: „Den Kas kennt a jeda, aber schreim derf mas nimma.“ 2015 hat die inzwischen aufgelöste Landesvereinigung der bayerischen Milchwirtschaft den heiligen Brotzeit-Gral in der Schreibung Obazda und Obatzter von der EU schützen lassen. Seitdem muss sich jeder, der das essbare Kulturgut anbietet, per Vertrag an das Rezept halten sowie jährlichen Kontrollen unterziehen. 83 Betriebe nutzen den eingetragenen Namen derzeit.

Einigen Wirten war das zu viel der Regulierungswut, sie benannten den Kas um: Im Tegernseer Bräustüberl gibt es schon seit 2015 den „Bräubazi“, im Gasthaus Gut Keferloh in Grasbrunn (Kreis München) heißt er „O’drukda“. „Andernorts gibt es ,Bierbaz‘, ,Durchdrahda‘ oder ,Bayerischen Brotzeitkäse‘“, zählt Matthias Artmeier auf. Der Gastronomieexperte des Hotel- und Gaststättenverbandes versucht seit ein paar Jahren, die Wogen im bayerischen Käsekampf zu glätten.

Der Verband bietet an, die Gaststätten gegenüber den Kontrollstellen zu vertreten, die wiederum von der Landesanstalt für Landwirtschaft beauftragt werden. „Das ist deutlich günstiger, als wenn man es allein beantragt“, wirbt Artmeier. Etwa 60 Euro kostet es pro Jahr, wenn der Verband in Sachen Siegel tätig wird. Wie viele Mitglieder sich vertreten lassen, kann Artmeier aus Datenschutzgründen nicht sagen. Die Nachfrage sei aber nicht sehr groß. „Wer nicht bezahlen will, hat den Obazdn umbenannt oder kauft ihn inzwischen fertig zu“, sagt er.

In Bayern gibt es einige „Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunft“. Der Freistaat bringt ein ganzes Brotzeitbrettl zusammen: Münchner Bier, Bayerische Brezn oder diverse Allgäuer Käsesorten. Im Fall des Obazdn umfasst das Markenblatt zwei Seiten. Verpflichtende Zutaten sind Camembert oder Brie – oder beides. Dazu Romadur, Limburger oder Frischkäse – oder von allem ein bisserl. Butter, Paprika, Salz. Ob man Kümmel, Zwiebeln, Rahm oder Bier mit anbatzen möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Hauptsache, der Obazde hat mindestens 50 Prozent Käseanteil, ist stückig, streichfähig und hat eine hellorange Farbe. Und natürlich muss er in Bayern gemacht worden sein. Bei der Herkunft der Zutaten ist man dagegen kulant.

Seit Wirtin Katharina Eisenreich den Obazdn auf dem Weihenstephaner Berg im Kreis Freising erfunden hat, hat man sich oft gestritten um den Kas: Was unbedingt drin sein muss. Was auf keinen Fall drin sein darf. Wie man ihn schreibt, ausspricht und zuletzt unter welchen Bedingungen man ihn als Obazdn verkaufen darf.

Thierry Willems ist seit elf Jahren Pächter des Bräustüberls Weihenstephan und hatte gar keine andere Wahl, als sich das EU-Siegel zu holen. „Wir sind die Geburtsstätte des Obazdn, da kann ich unmöglich Käsebaz oder sonst was schreiben“, sagt er. Zähneknirschend habe er den Antrag gestellt. „Dabei ist das Ganze eine Frechheit, reine Geldmacherei“, schimpft er. Vor allem für kleine Betriebe sei es eine Zumutung. Dass er jedes Jahr kontrolliert und dabei sein Obazda zerpflückt wird, macht ihm dagegen nichts aus – er batzt schließlich nach Originalrezept an. „Wenn schon, dann muss man es auch kontrollieren“, findet er. „Was manche als Obazdn verkaufen, ist genauso unverschämt wie die Tatsache, dass wir für die Kontrollen bezahlen müssen.“

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