Ein Gespür für verbotene Souvenirs

von Redaktion

Wer in den Urlaub fährt, möchte seinen Liebsten ein Souvenir mitbringen. Doch nicht alles ist erlaubt. Manchmal können die Zollbeamten kaum glauben, was einige Reisende im Koffer transportieren.

VON CLAUDIA SCHURI

München – Manchmal sind sogar erfahrene Zollbeamten erstaunt: Denn was die Bayern alles aus dem Urlaub mitbringen, ist oft unfassbar. „Es gibt wirklich nichts, was es nicht gibt“, sagt Thomas Meister vom Hauptzollamt München. Ein ausgestopftes Löwenbaby, ein präparierter Bärenschädel oder eine lebendige, mit Klebeband umwickelte Schildkröte sind nur einige der kuriosen Funde des Zolls am Flughafen München. Immer wieder versuchen Reisende auch Wertgegenstände oder Waffen zu schmuggeln. „Wir hatten zum Beispiel schon in Brotteig verstecktes Gold oder eine ältere Dame, die als Urlaubsmitbringsel für ihren Neffen Wurfsteine im Gepäck hatte“, sagt Meister.

2018 leitete der Zoll am Flughafen München 1694 Strafverfahren ein und entdeckte 78 Verstöße gegen Artenschutzgesetze. Die Beamten verlangten 2500 Mal Zollzuschläge und stellten 372 Waffen sicher. Jetzt in den bayerischen Sommerferien haben sie besonders viel zu tun: „Nach wie vor ist die Unwissenheit bei vielen Reisenden groß“, sagt Meister. „Mein Tipp ist, sich die Zoll-App herunterzuladen.“

In der Europäischen Union sind der Warenverkehr und bis zu 800 Zigaretten zollfrei. „Außerhalb der Europäischen Union muss man alle Waren ab 430 Euro verzollen“, erklärt Meister. Zollfrei sind für Erwachsene ein Liter hochprozentiger Alkohol sowie 200 Zigaretten. „Wer sich unsicher ist, geht am besten durch den roten Ausgang am Flughafen“, rät Meister.

Ansonsten droht im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Teuer wird es immer: „Die Zuschläge fangen bei 100 Euro an, können aber auch mehrere Tausend Euro betragen“, sagt Meister. Die Höhe hänge unter anderem vom Verdienst ab. Die Münchner Zöllner erwischten einmal einen sehr gut verdienenden Geschäftsmann, der seinen 2000 Euro teuren Anzug nicht verzollt hatte. „Er musste eine Strafe von weit über 50 000 Euro zahlen“, berichtet Meister.

Er rät, sich im Urlaub immer eine Quittung geben zu lassen: „Entscheidend ist der Preis, den man im Ausland gezahlt hat“, sagt er. „Wenn es keine Belege gibt, wird der Wert der Ware geschätzt und das kann ungünstig für den Reisenden sein.“

Eine weitere Empfehlung: „Den Händlern vor Ort nichts glauben.“ Das gelte vor allem beim Kauf von Meeressouvenirs wie Muscheln. „Viele Händler versichern, dass man sie mitnehmen darf und geben den Kunden oft sogar ein Fantasiezertifikat mit“, berichtet Meister. „Aber das nützt alles nichts.“ Die Strafe bei Artenschutzverstößen beträgt zwischen 150 und mehreren tausend Euro, im schlimmsten Fall droht sogar Gefängnis. Vorsichtig ist im Ausland zudem beim Kauf von Kosmetika geboten. „In vielen Cremes sind geschützte Kakteen verarbeitet“, sagt Meister.

Auch eine Handvoll Sand ist kein gutes Mitbringsel: „Dazu hat jedes Land individuelle Ausfuhrbestimmungen“, erklärt Meister. In der Türkei sei es zum Beispiel verboten, Steine mitzunehmen. „Wenn es antiquarische Steine sind, kann man dafür dort sogar verhaftet werden.“

Um verbotene Gegenstände aufzuspüren, helfen den Zollbeamten am Flughafen München Röntgentechnik, kriminalistisches Gespür und manchmal auch der Zufall. Ein Reisender zum Beispiel wollte Meister glaubhaft machen, seine Gitarre in einem Musikgeschäft in einem Münchner Einkaufszentrum gekauft zu haben. Ohne Erfolg: „Ich wohne in der Nähe des Einkaufszentrums und wusste sofort, dass es das Geschäft nicht gibt.“

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