18 Kilometer Flugverbotszone rund um den Flughafen?

von Redaktion

München – Für Drohnen-Piloten könnte die Flughafen-Region künftig zur „No-go-Area“ werden. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) erwägt, die Flugverbotszone rund um den Flughafen erheblich zu erweitern – von 1,5 Kilometern auf 18 Kilometer. Dann würde die Zone bis Allershausen im Westen und weit über Erding hinaus in den Osten reichen (siehe Grafik)

Grund für die Bestrebung ist, dass die Zahl von Sichtungen solcher unbemannter Fluggeräte im vergangenen Jahr erheblich zugenommen hat – von 88 auf 158 deutschlandweit. In München wurden 14 Sichtungen gemeldet, in diesem Jahr waren es bisher fünf.

Allerdings: Die Erweiterung einer Flugverbotszone ist ein eher sekundäres Problem, wie die DFS selbst einräumt. Die pure Existenz einer Zone verhindert ja nicht, dass Drohnen-Piloten bewusst oder unbewusst, auf jeden Fall aber illegal, ihr Luftgefährt in die Nähe eines Flughafens steuern. „Die Hauptaufgabe ist es, einen Plan zu erarbeiten, wie man Drohnen sichtbar machen kann“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Die meisten Drohnen sind für die Flugsicherung im Tower eines Flughafens unsichtbar. „Sie haben keinen Transponder, man sieht sie nicht auf dem Radarschirm“, erläutert die Sprecherin. Technisch aber ist das mittlerweile möglich: Zusammen mit dem Rüstungskonzern Rheinmetall, Abteilung Air Defence, hat die DFS ein Verfahren entwickelt, um die Position und den Flugweg von Drohnen in das Luftlagebild einzuspeisen und gefährliche Drohnen zu bekämpfen. Das geht beispielsweise mit Störsendern oder mit Jagddrohnen, die Fangnetze haben.

Es gehe aber nicht darum, Drohnen generell zu verhindern, sondern um sie „sicher in den Luftverkehr zu integrieren“, heißt es bei der Flugsicherung. Mit der Deutschen Telekom hat die DFS erst im Mai das Unternehmen Droniq GmbH gegründet, das Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite von Piloten ermöglichen soll – ohne dass die bis zu 100 km/h schnellen Geräte dem bemannten Luftverkehr in die Quere kommen. In der Regel ist bisher nur Drohnenbetrieb in Sichtweite des Steuerers erlaubt.  dw

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