Berlin/Nürnberg – Unmittelbar nach der vom Bund beschlossenen Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen die Sonderabgabe eingereicht. Anlass sei die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, teilte der Bund der Steuerzahler (BdSt) gestern in Berlin mit. Der Verband unterstützt das Ehepaar bei der Musterklage. Kritik am Vorgehen des Bundes kam auch erneut von FDP und CSU.
In der Klageschrift heißt es, die Beibehaltung der Sonderabgabe nach Auslaufen des Solidarpaktes sei „Form-Missbrauch des Solidaritätszuschlages als zweite Einkommensteuer“. Nach Angaben des BdSt wird die Klage von Rechtsanwalt Michael Sell betreut, der zuletzt als Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium gearbeitet hatte.
Mit der Klage setzt sich der Steuerzahlerbund nach eigenen Angaben dafür ein, „dass die Politik ihr jahrzehntealtes Versprechen einlöst, den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden“, heißt es in der Mitteilung. „Die Menschen müssen sich auf Zusagen der Politik verlassen können“, betonte Verbandspräsident Reiner Holznagel. Die Politik hat den Soli immer mit den Finanzhilfen für die neuen Länder verknüpft. Wenn diese zum Jahresende ausliefen, habe auch der Soli keine Legitimation mehr.
Das Gesetz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Soli ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler wegfällt, der Rest soll ihn teilweise oder ganz weiterzahlen.
„Jetzt zeigen sich die Geister, die Olaf Scholz rief“, sagte Christian Dürr, FDP-Fraktionsvize im Bundestag. Versprochen habe die Politik die restlose Abschaffung des Soli, doch stattdessen wolle Scholz nun die Einnahmen des Soli weiter einbeziehen und habe damit den juristischen Prozess provoziert. Kritik an der Teilabschaffung des Solis kommt auch aus der CSU – die im Bund die SPD-Pläne aber mitträgt. Parteichef Markus Söder hatte erklärt, dass es eine vollständige Abschaffung des Soli geben müsse. dpa