Korruptionsverdacht

Ein Schlitzohr bleibt ungeschoren

von Redaktion

DIRK WALTER

Nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig – der Fall Schaidinger bietet Anschauungsmaterial für diesen Lehrsatz. Seinen Beratervertrag beim örtlichen Baumogul wird der ehemalige Städtetags-Chef wohl kaum bekommen haben, weil er ein netter Mensch war. Trotzdem bleibt das Schlitzohr ungeschoren, denn es gibt kein Gesetz, das einen Kommunalpolitiker zwingt, nach Ausscheiden aus dem Amt gewissermaßen in ein Abklingbecken einzutauchen – und erst nach einer gewisser Schamfrist in die Privatwirtschaft zu wechseln oder sich als Berater zu engagieren. Dazu müsste man wohl auch Übergangsgelder vereinbaren, die es – das muss man ehrlicherweise hinzufügen – anders als für Bundesminister für kommunale Wahlbeamte bisher nicht gibt.

Zugegeben: Dass ein ehemaliger Oberbürgermeister einen Beratervertrag über monatlich 20 000 Euro ergattert, dürfte sehr selten sein. Selbst für die Korruptions-Fachleute von Transparency ist so ein Fall auf kommunaler Ebene neu – sie wollen ihn aber überprüfen. Anschauungsmaterial ist möglicherweise auch im benachbarten Ingolstadt zu holen, wo derzeit ein ehemaliger Oberbürgermeister vor Gericht steht, weil er enge Kontakte zu einem Immobilienentwickler pflegte – nach Lage der Dinge zu enge. Solche Fälle sollten auch die Kommunalverbände zum Nachdenken bringen, schon im Sinne des Selbstschutzes für ihre Rathauschefs.

Dirk.Walter@ovb.net

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