München/Regensburg – Hier freut sich jemand: „Mit großer Genugtuung und Befriedigung“, so teilte Hans Schaidinger am Mittwochabend mit, nehme er zur Kenntnis, das die Staatsanwaltschaft Korruptions-Ermittlungen gegen ihn eingestellt habe. Es sei jetzt klar, dass die Beschuldigungen „in vollem Umfang“ falsch gewesen seien. Das Ende dreijähriger Ermittlungen – Schaidinger bleibt ungeschoren.
Der heute 70-Jährige war früher eine große Nummer in der Kommunalpolitik. Seit 1996 regierte er im Regensburger Rathaus. Manche attestierten ihm Schlitzohrigkeit, andere sagten, er habe die Stadt vorangebracht. Schaidinger avancierte zum auch überregional beachteten Chef des Bayerischen Städtetags. Das Ende seiner Amtszeit war indes unschön: Er hatte als Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank dem Kauf der maroden Hypo Alpe Adria zugestimmt – ein Milliardendesaster. Schaidinger blieb straffrei. Nun kommt er erneut davon.
Der Fall, um den es ging, ist diffizil: Ab 1. Mai 2014 war Schaidinger kein Oberbürgermeister mehr. Schon im Oktober desselben Jahres trat aber laut Online-Portal „Regensburg-digital“ ein Beratervertrag mit dem Regensburger Baulöwen Volker Tretzel in Kraft, der monatlich mit rund 20 000 Euro vergütet wurde. Das ist legal. Schaidinger konnte nicht nachgewiesen, dass ihm noch während seiner OB-Dienstzeit dieser Vertrag in Aussicht gestellt worden war und er Tretzel dafür eine Vorzugsbehandlung bei der Vergabe eines Baugrundstücks versprach. Erst dann wäre es eine „pflichtwidrige Diensthandlung“ gewesen – strafbar als Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit. Beraterverträge nach Ende der OB-Zeit abzuschließen, sei indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht strafbar – und zwar auch dann nicht, wenn der Vertrag „im Hinblick auf frühere Dienstausübung“ gewährt werde.
Anders als auf Bundesebene gibt es für Kommunalpolitiker keine Bestimmung über eine Schamfrist („Karenzzeit“), die etwa ein Bürgermeister nach Ende der Amtszeit vor dem Wechsel in die Privatwirtschaft einhalten müsste. Nach dem übergangslosen Wechsel des früheren Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla (CDU) zur Deutschen Bahn hatte der Bundestag 2015 eine Karenzzeit beschlossen, die zwölf Monate, in Einzelfällen 18 Monate beträgt.
Einige Bundesländer (Hessen, Nordrhein-Westfalen) haben inzwischen nachgezogen und Karenzzeiten für Landespolitiker beschlossen – nicht jedoch Bayern. Auch auf kommunaler Ebene existieren nach Angaben des Bayerischen Gemeindetags keine Regeln – nach Angaben von Lobbycontrol auch in keinem anderen Bundesland. Die SPD regt indes an, darüber nachzudenken. „Ich halte es für notwendig, über Konsequenzen aus dem Fall Schaidinger nachzudenken“, sagte Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher. Eine Ethik-Kommission könne über strittige Fälle beraten.
„Wenn, dann müsste so etwas in der Bayerischen Gemeindeordnung oder im Gesetz über kommunale Wahlbeamte verankert werden“, sagt Verbands-Geschäftsführer Franz Dirnberger. Er hält das aber für nicht notwendig. „Das Problem ist auch noch nie an uns herangetragen worden.“ Auch der Präsident des Landkreistags, Christian Bernreiter (CSU), ist gegen eine Karenzzeit. Bundesminister seien finanziell ganz anders abgesichert, „das kann man gar nicht vergleichen“.