Bräustüberl versus Google: Der Prozess beginnt

von Redaktion

Tegernsee – Das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee hat es mit einem Giganten aufgenommen: Wirt Peter Hubert verklagt den Internet-Riesen Google (wir haben berichtet). Grund sind Angaben zu angeblichen Wartezeiten. Denn auch wenn die Gaststätte meist gut besucht ist, müssen Gäste laut Hubert nicht warten. Laut Google waren es hingegen oft 15 Minuten, an Wochenenden sogar mal 90 Minuten. Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. Laut Huberts Anwalt Thomas Glückstein hat das Unternehmen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. Am morgigen Mittwoch ist nun vor dem Landgericht München I die Verhandlung angesetzt.

Auch wenn Google die Angaben inzwischen gelöscht habe, sei das Problem nicht gelöst, sagt Glückstein. „Der bloße Umstand, dass eine Rechtsverletzung beendet wird, räumt die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht aus“, sagt er. „Die falschen Angaben sind derzeit zwar entfernt. Aber Google könnte diese jederzeit wieder veröffentlichen.“

Google hatte seine Angaben so erklärt: „Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen Stoßzeiten und Besuchsdauer.“ Unternehmen könnten aber über einen Link Feedback geben. Und: „Wir werden den Fall außerdem untersuchen, um Google Maps weiter zu verbessern.“

Laut Hubert hatte ein Google-Mitarbeiter auf einen Algorithmus verwiesen, der weltweit gleich sei. Gäste, die sich vor dem Besuch des Bräustüberls im Internet informierten, könnten die Wartezeitangaben abschrecken. Verwunderte Besucher hatten den Wirt 2017 auf die irreführenden Google-Angaben aufmerksam gemacht. Seitdem geht der Streit.

Dabei geht es nicht nur um die Unterlassung der laut Hubert falschen Wartezeitangaben, sondern auch um die grundsätzliche Rechtsfrage, ob eine Klage gegen einen US-Konzern bei der Tochtergesellschaft in Deutschland zugestellt werden kann. Die Zustellung der Klage an Google in Hamburg hatte Google nicht akzeptiert und stattdessen auf seinen Sitz in den USA verwiesen, sagt Glückstein. Aber Auslandszustellungen seien aufwendig und teuer. Der normale Verbraucher, der gegen Google vorgehen wolle, könne sich allein deshalb eine Klage meist nicht leisten, sagt Glückstein. Es sei „wie eine Firewall, mit der Google sich gegen Klagen abschottet“.

Deshalb gehe es hier um einen Präzedenzfall. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Klage nicht wirksam zugestellt wurde, müsste das Bräustüberl dazu die nächste Instanz anrufen. Sieht das Gericht hingegen die Klage als zugestellt an, und es erscheint kein Vertreter von Google, würde das Gericht nur aufgrund der Angaben des Bräustüberls entscheiden – wohl mit besseren Chancen für die Gaststätte. lby

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