München – Entscheidung im Streit um das Wittelsbacher Familienwappen: Die Museumsshops der Bayerischen Schlösserverwaltung dürfen drei Produkte nicht mehr verkaufen, die mit einem bestimmten Emblem verziert sind. Der Grund: die große Ähnlichkeit mit dem königlichen Wahrzeichen. Die Kulturgut AG als Betreiber der Geschäfte habe sich mit Luitpold Prinz von Bayern auf einen Vergleich geeinigt, teilte das Landgericht München I gestern mit. Einen Monat haben die Souvenirläden nun Zeit, die strittigen Waren aufzubrauchen, dann müssen sie aus den Regalen verschwinden. Zudem muss die Kulturgut AG 830 Euro Abmahnkosten bezahlen.
Das Gericht hatte den Vergleich in der mündlichen Verhandlung am 6. August vorgeschlagen (wir berichteten). Nun wurde er von beiden Seiten akzeptiert. lby