Bräustüberl Tegernsee zwingt Google in die Knie

von Redaktion

Tegernsee/München – Wirt Peter Hubert wunderte sich, als Gäste ihm vor zwei Jahren berichteten, was bei der Suchmaschine Google über das Bräustüberl Tegernsee zu lesen war. Dort stand neben den üblichen Restaurant-Informationen, dass die Wartezeiten lang seien. Google schrieb von teils über einer Stunde – selbst wenn in dem Lokal nicht allzu viel los war. Hubert befürchtete, dass solche „falschen Angaben“ Gäste von einem Besuch abschrecken könnten. Und legte sich deshalb mit dem Weltkonzern an (wir berichteten).

Am gestrigen Mittwochvormittag nun sollte es zum Schlagabtausch zwischen David und Goliath kommen. Doch am Abend zuvor ruderte Google endgültig zurück. Nachdem der Konzern die Funktion „Wartezeit“ bereits im Juli für das Lokal am Tegernsee gesperrt hatte, gab er am Dienstag noch ein so genanntes Anerkenntnis ab. Das heißt, dass er die Funktion weiterhin gesperrt lässt. Google ging einem Rechtsstreit damit aus dem Weg. Der Termin vor dem Landgericht München I wurde kurzfristig abgesagt.

„Das Bräustüberl hat gewonnen“, verkündete Wirt Hubert noch am Dienstagabend in einer Mitteilung. Nun darf Google nicht mehr behaupten, dass man im Bräustüberl länger als 15 Minuten auf einen freien Tisch warten muss. Die Angaben der Suchmaschine hatten sich weder mit Huberts Einschätzung noch mit den Internet-Kommentaren der Gäste gedeckt. Dort wird etwa von schnellem Service geschrieben.

Google berechnet die Werte übrigens laut eigenen Angaben folgendermaßen: Die geschätzten Wartezeiten würden auf anonymen Daten von Personen basieren, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht hätten. Dieser viel diskutierte Google-Algorithmus ist aber nach wie vor ein Geheimnis.

Das Bräustüberl kann sich jetzt zwar freuen – spricht gar davon, dass der Rückzieher des Internet-Riesen einer „Sensation“ gleichkomme. „Dass Google einen Anspruch freiwillig anerkennt, habe ich noch nicht erlebt“, sagt Peter Huberts Rechtsbeistand Thomas Glückstein. Klar erkennbar ist aber auch: „Google wollte es keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.“ Denn Google entzieht sich durch das Anerkenntnis auch der Frage, wie mit einer Klage gegen den Konzern zu verfahren ist. Nach wie vor ist unklar, ob eine Klage gegen ein US-Unternehmen in Deutschland gestellt werden kann

Hubert hatte die Klage nämlich an die Google Germany GmbH in Hamburg geschickt. Doch das Schreiben kam zurück, weil sich die Hamburger nicht zuständig sahen: Die Klage müsse nach Mountain View in Kalifornien, dem Sitz der amerikanischen Mutterfirma, gesendet werden. Mit dieser Frage des richtigen Adressaten hätte sich das Landgericht München I gestern zuerst beschäftigen müssen. Doch dazu kam es nicht. Wer sich nun mit Google anlegen will, muss wieder ganz von vorne anfangen.

Anwalt Glückstein sagte, es gehe auch um die Verantwortlichkeit für Algorithmen und die rechtliche Greifbarkeit großer Konzerne. Es müsse eine grundsätzliche Klärung her. Notfalls sei der Gesetzgeber gefragt. NINA GUT

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