Wilderer muss 3000 Euro zahlen

von Redaktion

Cham – Im Prozess um eine Luchs-Wilderei im Bayerischen Wald ist ein Jäger vom Amtsgericht Cham zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichtes fing der Mann in seinem Revier in einer Falle einen Luchs und tötete ihn.

Richter Andreas Lecker verurteilte ihn wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz und zudem wegen Besitzes eines verbotenen Nachtsichtgerätes. Der Jäger hatte die Vorwürfe bestritten und ausgesagt, es habe sich nur um eine Fuchsfalle seines Vaters gehandelt. Ein Zeuge dagegen schilderte ausführlich, wie der Jäger ihm von Wildereien berichtet habe. Im Bayerischen Wald gab es in den vergangenen Jahren immer wieder illegale Luchstötungen. Naturschutzverbände fordern vom Freistaat deshalb eine „Anti-Wilderei-Offensive“.  lby

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