München – Die heutige Verfassung hat 188 Artikel, die Verfassung von 1919 indes war eher knapp gehalten: 95 Paragrafen reichten den Verfassungsvätern (eine Frau war nicht dabei) von 1919 aus, um die demokratische Struktur des Freistaats zu definieren. 95 Paragrafen, die einen Bruch mit der monarchistischen Tradition markierten. Die sogenannte Bamberger Verfassung ist wenig bekannt, was vielleicht auch an einem kritischen Urteil des SPD-Politikers Wilhelm Hoegner liegt. Hoegner, nach 1945 bayerischer Ministerpräsident, erklärte einmal, die bayerische Verfassung von 1919 sei „nie volkstümlich“ gewesen und habe „neben der Reichsverfassung ein Schattendasein“ geführt.
Dabei entstand die Verfassung in turbulenten Zeiten. Wir erinnern uns: Am 7./8. November 1918 hatte Kurt Eisner mit seinen Getreuen fast im Alleingang die bayerische Monarchie gekippt. Der König floh. Doch nach der Ermordung Eisners am 21. Februar 1919 entgleiste die Revolution. Es folgten zwei Räterepubliken im April 1919 und die gewaltsame Niederschlagung der „Roten“.
Wenig bekannt ist, dass Eisner noch im Dezember 1918 einen ersten Verfassungsentwurf initiiert hatte – am 4. Januar 1919 wurde nach Vorarbeiten durch den Staatsrechtler Robert Piloty und den Ministerialrat Josef von Graßmann das sogenannte erste Staatsgrundgesetz erlassen. Der erste Artikel lautete: „Bayern ist eine Republik.“ Das war eine Ansage. Ebenso deutlich erkennbar sind plebiszitäre Elemente. Problematische Regelungen – wie die Übertragung der gesetzgebenden Gewalt auf die revolutionäre Regierung – riefen allerdings „massiven öffentlichen Widerspruch hervor“, schreibt der Historiker Wolfgang Ehberger im „Historischen Lexikon Bayerns“. Am 17. März 1919 verabschiedete der Landtag ein zweites, verbessertes Staatsgrundgesetz und wählte anschließend den Pfälzer Volksschullehrer Johannes Hoffmann (bis dahin Kultusminister) zum neuen Ministerpräsidenten. Hoffmann war Protestant – schon das eine Revolution im katholischen Bayern. Ihn kennt heute kaum noch jemand. Der ehemalige Vizepräsident des Landtags, Reinholf Bocklet, hält es für „merkwürdig“, dass zwar Kurt Eisner bis heute Sympathien auf sich ziehen könne, nicht aber der Sozialdemokrat Hoffmann, der doch so viel für die Demokratie in Bayern getan habe. Wahr ist: Auch die SPD sieht sich heute gerne in der Tradition von Kurt Eisner, obwohl der doch in der viel linkeren USPD war. Von Hoffmann ist in der SPD nie die Rede.
Hoffmanns Amtszeit in München endete schon Anfang April 1919, als die Landesregierung vor der Räterepulik ins ruhige Bamberg floh. Dort machten sich 28 Abgeordnete im Verfassungsausschuss an die Arbeit: In 20 Sitzungen in nur zwei Monaten entstand die Verfassung, die dann am 12. August bei nur drei Gegenstimmen vom Landtag gebilligt wurde. Bezeichnenderweise stimmte nur die USPD – die Partei Eisners – dagegen. Mit der bemerkenswert nüchtern-schmucklosen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat die Bamberger Verfassung am 15. September 1919 fast still und heimlich in Kraft. Eine repräsentative Ausfertigung wie bei Bayerns erster Verfassung von 1818 (damals mit Bundeslade!) gab es nie. Dabei hätte etwas mehr Verfassungspatriotismus schon damals zweifellos gutgetan.
Erstmals wurde Bayern als Demokratie definiert. In Paragraf 1 hieß es: „Bayern ist ein Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches.“ Die parlamentarische Vertretung bestand laut Verfassung nur mehr aus einer Kammer: dem Landtag. Der Adel wurde aufgehoben, ebenso die Adelsbezeichnungen und andere Titel, denen manche Bayern hinterhertrauerten: der Kommerzienrat etwa oder der königlich-bayerische Hoflieferant. In die Zukunft wies auch Paragraf 7: „Der Staatsbürger übt sein Bürgerrecht aus durch Abstimmung 1. bei Volksbegehren und Volksentscheidungen, 2. bei Wahlen.“ Dieses plebiszitäre Element war freilich durch hohe Beteiligungsquoten eingeschränkt. In der noch heute gültigen Verfassung von 1946 wurde das gelockert.
Für den Historiker Wolfgang Ehberger ist die Bamberger Verfassung ein „herausragender Markstein auf dem Weg Bayerns zum freiheitlich-demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat moderner Prägung“. Er betont, dass die Verfassung von 1946 „an etliche Grundwerte und Kernelemente ihrer Vorgängerin“ anknüpfte. Wenn man so will, wirkt die Tradition von 1919 bis heute fort. DIRK WALTER
Buchhinweis
Horst Gehringer, Hans-Joachim Hecker, Hans-Georg Hermann (Hg.): Demokratie in Bayern. Die Bamberger Verfassung von 1919, Verlagsdruckerei Schmidt, 23,95 Euro.