München – Am Ende flossen bei Magdalena Anders (29) die Tränen. Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Ihr geliebter Ziegenbock „Hui Buh“ darf nicht zu ihr und ihrer Mutter Elisabeth Anders (55) zurück. Die beiden Frauen aus Unterhaching (Kreis München) hatten das eineinhalb Jahre alte Tier mit der Flasche aufgezogen, nachdem es von der Mutter verstoßen worden war.
Doch: Ein normales Ziegenleben führte Hui Buh nicht. Er war in keine Herde integriert, schlief nachts im Haus und fuhr im Auto mit. Wegen nicht-artgerechter Haltung nahm das Landratsamt München im April der Familie das Tier weg. Hui Buh lebt jetzt auf dem Gnadenhof Gut Streiflach in Germering (Kreis Fürstenfeldbruck). Gegen die Entscheidung hatte Magdalena Anders Klage eingereicht.
Hui Buh sei krank gewesen und hätte eine intensive Einzelbetreuung benötigt, argumentierte sie. Eine Vergesellschaftung mit anderen Ziegen sei deshalb lange Zeit nicht möglich gewesen. „Er konnte nicht eigenständig trinken“, erklärte sie. Weil Hui Buh nicht im kalten Stall übernachten konnte, hätte er im Haus einen eigenen Schlafplatz gehabt. Trotzdem, so beteuerte Magdalena Anders, hätten sie vorgehabt, dem Ziegenbock ein Leben mit Artgenossen zu ermöglichen. Ihr Vater hätte bereits geplant, zwei weitere Ziegen zu kaufen. „Wir wollten ihn integrieren“, sagte Anders.
Gegen sie und ihre Mutter hatte das Landratsamt Erding bereits zuvor ein Halteverbot für Paarhufer erlassen. Die beiden hatten im Kreis Erding eine Herde Ziegen und Pferde gehalten. Dabei wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Bei Hui Buh kritisierte das Landratsamt München eine Vermenschlichung: „Sie haben ihn im Schlafzimmer gehalten und im Bett schlafen lassen“, warf Amtstierärztin Andrea Jahrbeck der Familie vor. Noch immer fühle sich Hui Buh eher zu Menschen als zu Ziegen hingezogen. „Er weiß wahrscheinlich bis heute nicht, dass er eine Ziege ist“, sagte Jahrbeck.
Das Medieninteresse an dem Fall war groß, viele Pressevertreter waren bei der Verhandlung vor Ort. Letztlich entschied das Gericht, dass Hui Buh auf dem Gnadenhof bleibt. Die Wegnahme sei zwar eine strenge Ermessensentscheidung des Landratsamts gewesen, sagte der Richter. „Aber die Maßnahme ist rechtlich nicht zu beanstanden.“ Familie Anders will weiter um Hui Buh kämpfen. „Aufgeben werden wir definitiv nicht“, betonte Magdalena Anders.“ cla