München – Beim Kampf gegen Flächenfraß pochen Kommunalpolitiker verschiedener Parteien auf Ausnahmeregelungen. So dürften Flächennutzungen „auf Grund staatlicher Planungen“ wie Straßen, Bahngleisen oder Flughafen-Erweiterungen „nicht auf mögliche kommunale Kontingente“ angerechnet werden, heißt es in einem Positionspapier des Regionalen Planungsverbands (RPV). Das Gremium, dem Vertreter aus den Landkreisen rund um München angehören, hat zum Thema „Flächennutzung mit Maß und Ziel“ eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr gehörten unter anderem die Landräte von Ebersberg, Fürstenfeldbruck und Starnberg sowie Bürgermeister und Münchner Stadträte an. Diese entwickelten Forderungen, die bei der RPV-Sitzung kommenden Dienstag verabschiedet werden sollen.
Das Thema hat Brisanz, denn in Bayern steht eine Begrenzung von Flächenfraß auf fünf Hektar je Tag zur Diskussion. Momentan wird mehr als das Doppelte täglich zubetoniert oder auch als Nutzfläche neu in Anspruch genommen. Die CSU-/FW-Staatsregierung will das Fünf-Hektar-Ziel als „Richtgröße“ bis spätestens zum Jahr 2030 erreichen und das Landesplanungsgesetz entsprechend ändern.
Eine strikte Vorgabe soll es indes, wie Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) wiederholt betont hat, nicht sein – auch ein „Herunterbrechen“ auf Flächenkontingente für die mehr als 2000 Gemeinden in Bayern soll es nicht geben. Genau dies indes fordern die bayerischen Grünen, deren Fraktionschef im Landtag, Ludwig Hartmann, in letzter Konsequenz auch ein Volksbegehren nicht ausschließt.
Der RPV fordert unter anderem eine Begriffsdefinition, denn der Flächenverbrauch sei nicht gleichzusetzen mit tatsächlicher Versiegelung. „Von den Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Bayern lediglich circa 50 Prozent versiegelt“, die Berechnung des Flächenverbrauchs dürfe zum Beispiel Parks oder Grünanlagen nicht mit umfassen. Ferner müssten neben staatlichen Bauvorhaben auf Straße und Schiene auch privilegierte Bauvorhaben von Landwirten herausgerechnet werden. dw