LANDTAG INTERN

Das Ende der Immunität

von Redaktion

Stehen bald zwei Abgeordnete vor dem Richter? Der Landtag hebt die Immunität von zwei Kollegen auf. Es geht um CSU-Parteispenden und um hässliche AfD-Posts im Internet.

Im Plenum gibt es wichtige Momente, die ganz unauffällig daherkommen. Die Präsidentin ruft also am Dienstagnachmittag den Vorgang mit der Drucksachennummer Neunzehn-Strich-irgendwas auf, dann den Vorgang mit der Drucksachennummer Neunzehn-Strich-nochirgendwas, sie erzählt etwas von der Beschlussempfehlung des federführenden Verfassungsausschusses, fragt nach Gegenstimmen und Enthaltungen. Das war’s. Dabei verbirgt sich hinter den Drucksachen ein ungewöhnlicher Vorgang: Der Landtag hebt formal die Immunität von zwei Abgeordneten auf, ihnen steht nun schwerer juristischer Ärger ins Haus.

Die Fälle sind komplett unterschiedlich. Gegen den Regensburger Franz Rieger (CSU) ermittelt die Staatsanwaltschaft schon länger wegen auffälliger, offenbar gestückelter Spenden im Wahlkampf 2013. Strafbefehl oder Anklage drohen Rieger, der die Vorwürfe zurückweist. Das ist ein Seitenstrang der Regensburger Parteispendenaffäre, über die der dortige Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) stürzte.

Fall zwei hat parteipolitische Brisanz: Es geht um Facebook-Posts des AfD-Abgeordneten Ralf Stadler. Er hatte ein Bild von Landtagspräsidentin Ilse Aigner manipuliert und mit AfD-Logos versehen. Aigner will an Stadler nun ein Exempel statuieren, was sich ein Parlament nicht mehr gefallen lassen darf, und hat die Justiz eingeschaltet. Stadler tritt im Landtag eher unauffällig auf, gilt in der Fraktion aber als weit rechts stehend; er stand zeitweise unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Die AfD sammelte sich gestern hinter Stadler. Er habe sich entschuldigt, eine „fast lächerliche Bagatellsache“, ein „aufgebauschtes Politikum“. Die Fraktion stimmte, was unüblich ist, gegen die Aufhebung der Immunität. (Auch die CSU stimmte im Fall Rieger für die Aufhebung.) Allerdings steht mehr im Raum. Im Landtag wird von parallel laufenden Ermittlungen wegen Volksverhetzung geraunt, von einem Post 2017 über Migranten: „Die Nitellabande aus Eritrea (gemeint war wohl Nutella wegen der Hautfarbe) beißt die Hand, die sie füttert.“ Volksverhetzung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Sein Mandat dürfte Stadler auch bei einer Verurteilung behalten, spektakulär wäre eine Haftstrafe (wohl auf Bewährung) gegen einen Abgeordneten aber allemal. CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

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