Garmisch-Partenkirchen – „Meine Schwester und ich wollen keinen Streit. Wir wollen nur in Frieden leben.“ Das beteuerte Martin Hilleprandt (81) im Prozess gegen seine Schwester, beziehungsweise gegen deren Betreuerin. Hilleprandts Schwester ist 84 Jahre alt und steht unter Betreuung.
In dem Verfahren geht es um das Elternhaus und das dazugehörige 1600 Quadratmeter große Grundstück der Geschwister in Garmisch-Partenkirchen. Martin Hilleprandt berichtet, dass sich die Geschwister seit jeher einvernehmlich miteinander um das Haus gekümmert hätten. Offizielle Besitzerin war die Schwester, die irgendwann beschlossen hatte, das Haus zu verkaufen. „Zum Spottpreis, zu einem Drittel des Verkehrswertes“, sagt Hilleprandt. Weil der 81-Jährige ein Vorkaufsrecht hatte, erwarb er das Haus im November 2014 selbst für 1,8 Millionen Euro.
Martin Hilleprandt ist Betreiber der bekannten historischen Nürnberger Bratwurstküche „Zum Gulden Stern“. 2015 brannte es in dem Restaurant. „Meine Schwester ist zu mir gefahren, hat mich in den Arm genommen und gesagt, dass ich mir mit der Rate Zeit lassen solle“, sagt Hilleprandt.
Doch als er tatsächlich etwas verspätet zahlte, kam es zu einer Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Inzwischen ist alles bezahlt, das Verfahren läuft aber weiter. „Meine Schwester will das gar nicht“, so die Meinung von Hilleprandt. „Das geht alles nur von den Betreuern und Anwälten aus.“
Der 81-Jährige wiederum macht deswegen selbst Ansprüche geltend. Er hätte geholfen, in der Oberpfalz ein Museum mit den Jagdtrophäen des Schwiegervaters seiner Schwester zu errichten. „Als Dank hat mir mein Schwager zwei Elefantenzähne geschenkt“, sagt er. Weil er damit nichts anfangen konnte, habe er die rund 250 000 Euro teuren Zähne im Haus in Garmisch-Partenkirchen gelassen. „Aber jetzt sind sie weg“, sagt er. Gleiches gelte für die 100 000 Euro teure Briefmarkensammlung des Vaters, eine historische Märklin-Eisenbahn und für geerbte Gewehre. Hinzu komme, dass er in all den Jahren viel in das Haus in Garmisch-Partenkirchen investiert habe. Insgesamt seien so über drei Millionen Euro zusammen gekommen. Aktiv eintreiben möchte er das Geld aber nicht.
Die Betreuerin der Schwester hat wegen der Forderungen jetzt eine negative Feststellungsklage vor dem Zivilgericht gestellt. Die Schwester war bei der Verhandlung nicht vor Ort. Zu einem Urteil kam es nicht: Die Richterin entschied, die Verhandlung auszusetzen, bis es eine Entscheidung im Rechtsstreit rund um die Rückabwicklung des Kaufvertrages gibt. „Sonst bestünde die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen“, erklärte sie.
Bis endgültig entschieden wird, was mit dem Haus passiert, wird es noch dauern.