München – Am 1. August ist das Volksbegehren zum Artenschutz in Kraft getreten. Das hat zur Folge, dass viele Streuobstwiesen nun als Biotope gelten – nicht unbedingt zur Freude der Obstbauern. Gestern hat das Umweltministerium im Umweltausschuss des Landtags über den aktuellen Stand bei der Umsetzung dieser neuen Regelung informiert.
In dem Bericht stellte Elke Oettinger vom Umweltministerium klar, dass Erhaltung und Pflege der Streuobstwiesen weiterhin möglich sein wird. Außerdem soll dem Bekämpfung der Kirschfruchtfliege mit Pflanzenschutzmitteln mithilfe sogenannter Allgemeinverfügungen ermöglicht werden. Allerdings ist weiterhin noch nicht klar definiert, welche Flächen künftig überhaupt als Streuobstwiesen gelten sollen. Die neue Verordnung dazu solle „zeitnah“ verabschiedet werden, so Oettinger.
„Unbefriedigend“ sei das, sagte die Ausschussvorsitzende Rosi Steinberger (Grüne). „Die Landwirte erwarten Klarheit.“ Auch Eric Beißwenger (CSU) forderte die Staatsregierung auf, klare Kriterien bei der Baumhöhe und -dichte zu formulieren.
Die Vertreter des Umweltministeriums kündigten zudem an, dass im kommenden Jahr die Biotop-Kartierungen wieder fortgeführt werden sollen. Umweltminister Thorsten Glauber (FW) hatte diese nach Protesten der Obstbauern im Frühjahr vorübergehend gestoppt. CSU und Freie Wähler setzten in der Folge ein umstrittenes Schlichtungsverfahren im Begleitgesetz zum Volksbegehren durch. Wie dieses Verfahren organisiert werden soll, ist ebenfalls offen. dg