Lange Haftstrafe für den „Glatzenräuber“

von Redaktion

Um sich ein luxuriöses Leben zu finanzieren, hat ein Allacher Schreiner insgesamt neun Banken rund um München überfallen. Dafür ist er nun zu einer Haftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

VON WALTER SCHÖTTL

Landshut – Er habe sich in seiner Rolle als Erfolgsmensch und Macher gefallen. Um sich Luxus zu leisten, habe er eine einzigartige Bankraubserie hingelegt: So charakterisierte Staatsanwalt Achim Kinsky den als „Glatzenräuber“ bekannt gewordenen 40-jährigen Manuel H. aus Allach. Nun hat ihn die 6. Strafkammer des Landshuter Landgerichts für insgesamt neun Banküberfälle zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Überraschend hatte der 40-Jährige – wie berichtet – zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt und neun Banküberfälle unter anderem in Fahrenzhausen, Kirchberg, Kranzberg, Rudelzhausen und Forstern eingeräumt. Im Zeitraum von Mai 2016 bis Dezember 2018 hatte er dabei insgesamt rund 220 000 Euro erbeutet. Der Modus Operandi war dabei fast immer der gleiche: Er fuhr mit seinem jeweiligen Pkw zum Tatort, parkte vor der jeweiligen Bank. Mit Mütze, Cap oder Sturmhaube maskiert, stürmte er in die Schalterräume und forderte mit einer vorgehaltenen Waffe – einer Softairpistole, die einer scharfen Walther PPQ täuschend ähnlich sah – Geld, drohte mehrfach mit einem „Blutbad“.

Als Motiv gab der 40-Jährige an, seit Jahren seiner Frau vorgegaukelt zu haben, als Bauingenieur gut zu verdienen. Das erbeutete Geld habe er in den Lebensunterhalt seiner Familie – inzwischen ist er Vater von vier Jahre alten Zwillingen – gesteckt, vor allem aber auch in seinen Drogen- und Alkoholkonsum. Während er im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen geschwiegen hatte, machte er bei der psychiatrischen Sachverständigen umfangreiche Angaben zu seinem Werdegang. Schon in jungen Jahren habe er Drogen konsumiert, nach der Hauptschule dann Schreiner gelernt. Später habe er „exzessiv“ Heroin und Amphetamine konsumiert.

Nach einem angeblichen Bauingenieursstudium sei er arbeitslos gewesen, auch als er mit seiner Frau, die von seiner Arbeitslosigkeit nichts mitbekommen habe, nach München gezogen sei. Er habe morgens das Haus verlassen und sei dann in der Stadt „rumgegammelt“. Zunächst habe er sein Doppelleben mit einem ausgezahlten Bausparvertrag von 100 000 Euro finanziert, als das Geld zu Ende war, habe er den ersten Banküberfall begangen. Ohne sein Drogenproblem wäre er nie auf diese „Schnapsidee“ gekommen, er habe sich einfach nicht dazu aufraffen können, sich einen Job zu suchen.

Der Staatsanwalt sah keinen Anlass, dem 40-Jährigen seine Geschichte vom „Spielball seiner Drogensucht“ abzunehmen. Es habe sich nicht um die Taten eines Junkies, vielmehr um die eines Aufschneiders und Angebers gehandelt. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und elf Monaten. Der Verteidiger von Manuel H. plädierte auf acht Jahre und zehn Monate und hielt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für unabdingbar.

Das Gericht verhängte neun Jahre und zehn Monate und verzichtete auf die Anordnung einer Unterbringung. In der Urteilsbegründung schloss sich der Vorsitzende Richter dem Staatsanwalt an: Manuel H. habe sein ganzes Leben auf Lügen aufgebaut, sei mit Luxuskäufen in Geldnot geraten. Mit seiner angeblichen Drogensucht habe er sich die Taten schön geredet und auf eine Verkürzung des Freiheitsentzuges gehofft. „Aber wir glauben ihm nicht, gehen davon aus, dass er nach anwaltschaftlicher Beratung taktisch agiert hat.“

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