München/Würzburg – Der Behördenkram hält Karl-Heinz Ott in den vergangenen Wochen auf Trab. „Ich werde von der Lebenshilfe seit Oktober ambulant unterstützt“, erzählt der 52-Jährige aus Würzburg, der aufgrund der Spätfolgen einer Hirnhautentzündung eine Lernbehinderung hat. Diese Hilfestellung musste er sich behördlich genehmigen lassen – und schon da beginnt das Problem. Denn alleine das Antragsformular unter mehr als 100 Links auf der Download-Seite des Kostenträgers zu finden, war äußerst knifflig. „Mir hat die Lebenshilfe geholfen“, sagt Ott. „Ich hätte es sonst nicht geschafft, den Antrag herunterzuladen.“
Komplizierte Anträge alleine auszufüllen, sei für ihn unmöglich, sagt er. „Ich gehe dann bei den Behörden vorbei oder rufe an und lass mir erklären, was ich nicht verstehe.“ Rechtlich betreut werden will Ott nicht. Ob Bezirk, Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Krankenkasse, Rentenversicherung oder Stadt. „Die Menschen sind freundlich und helfen mir“, berichtet er. Was daran liegt, dass auch Ott höflich auftritt. Obwohl er mitunter genervt ist. Denn durch das Nachfragen dauert alles noch mal so lange. „Ich würde mir wünschen, dass sich Behörden leichter ausdrücken.“ Mit diesem Wunsch ist er nicht allein.
Viele Bürger steigen bei behördlichen Schreiben nicht durch. Das hat auch die Staatsregierung erkannt. Das neue Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz, dessen Entwurf Anfang September vom Kabinett vorgestellt wurde, fordert unter anderem für behinderte Menschen barrierefreie Kommunikationswege. Thomas Martin, bei der Würzburger Lebenshilfe für Assistenz beim Wohnen zuständig, begrüßt die Novellierung sehr. Denn nicht alle seiner Klienten seien so hartnäckig wie Karl-Heinz Ott, betont er.
Der Erwerbsunfähigkeits-Rentner Ott ist in „Kämpfen“ mit Behörden inzwischen geübt. Das verbindet ihn mit seinen Schicksalsgenossen, die auf Hartz-IV-Niveau leben: Menschen in prekären Lebensverhältnissen haben zwangsläufig permanent Kontakt mit Ämtern. Ständig gilt es, etwas zu beantragen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Weil Ott nun von der Lebenshilfe ambulant betreut wird, ist ein anderer Sozialhilfeträger für ihn zuständig. Bisher hatte die Stadt Otts Miet- und Heizkosten übernommen. Künftig wird das der Bezirk tun. Neue Behördenkontakte sind nötig. Weil sich seine körperlichen Erkrankungen verschlimmern, musste Ott das ZBFS kontaktieren. Dort wird dann entschieden, welchen Grad der Behinderung ein beeinträchtigter Mensch erhält. Je höher der Grad, desto mehr Vergünstigungen. „Deshalb will ich kämpfen.“
Die bayerische Staatsregierung will bis 2023 den gesamten öffentlichen Raum und den öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei gestaltet haben. Um dieses hehre Ziel zu erreichen, seien gerade im Bereich Kommunikation noch erhebliche Anstrengungen nötig, sagt Holger Kiesel, Behindertenbeauftragter der Staatsregierung. „Es fehlt bei den Behörden nach wie vor an Infomaterial in leichter Sprache, an der entsprechenden Gestaltung der Webseiten und Behördenbriefe sowie an geschulten Mitarbeitern, die Inhalte besonders verständlich vermitteln können“, listet er auf.
Für Kiesel ist der Wendepunkt hin zu einer inklusiven Gesellschaft noch lange nicht erreicht. Gerade leichte Sprache müsse noch viel stärker genutzt werden. „Ich hoffe, dass das neue Gesetz hier deutliche Verbesserungen bringt.“ Verbesserungen für behinderte Menschen seien auch im Bezug auf das Thema Wohnen dringend notwendig. „Es muss unbedingt zusätzlicher barrierefreier Wohnraum geschaffen werden.“ Auch beim ÖPNV sieht er Verbesserungspotenzial. In einigen ländlichen Regionen gebe es kaum ÖPNV. „Das schränkt die Mobilität gerade von Menschen mit Behinderungen massiv ein.“
Wie sehr sich Menschen mit Lernbeeinträchtigung plagen, wenn sie Schreiben an Behörden abfassen oder Anträge ausfüllen müssen, weiß auch Oswald Utz. Er ist ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt München. „Wir erwarten uns von der Gesetzes-Novelle im Bereich Kommunikation deutliche Verbesserungen.“ Dabei gehe es nicht nur um Anträge, Bescheide oder Gesetzestexte in leichter Sprache. „Auch im persönlichen Gespräch mit der Verwaltung brauchen Menschen mit kognitiven Einschränkungen einfache Erklärungen, Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und mehr Zeit bei der Beratung.“
Inklusion und Digitalisierung geht nicht unbedingt zusammen. Kognitiv beeinträchtigten Menschen fallen oft schon Beratungen und Auskünfte am Telefon schwer. Utz betont: „Sie brauchen das persönliche Gespräch, um alle Informationen zu erfassen.“ Beim Trend hin zu mehr Digitalisierung würde die Personengruppe aber oft ausgegrenzt. „Es fehlt ihnen ja meist der Zugang zu digitalen Medien und die notwendige Erfahrung bei der Nutzung von online erhältlichen Formularen.“
Dass es Bürgern auch künftig möglich sein muss, zwischen den Optionen „analog“ und „digital“ zu wählen, hat man im Landratsamt München ebenfalls erkannt. „Wir haben bereits mehrere Maßnahmen zur Unterstützung der barrierefreien Kommunikation umgesetzt“, sagt Sprecherin Christina Walzner. So wurden Mitarbeiter geschult, wie sie leichte Sprache einsetzen können, Teile der Internetseite wurden umformuliert. Weitere Vorhaben zu mehr Barrierefreiheit seien seit 2015 in einem Aktionsplan definiert.