Strafe fürs Containern bestätigt

von Redaktion

Revision gegen Urteil abgelehnt

Olching – Die beiden Studentinnen, die im Juni 2018 aus dem Müllcontainer eines Supermarktes in Olching (Kreis Fürstenfeldbruck) Lebensmittel gestohlen haben, sind jetzt offiziell wegen Diebstahls verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ihre Revision gegen die Verurteilung abgelehnt. Sie müssen acht Sozialstunden ableisten und Buße zahlen.

Bereits vor dem Schuldspruch Ende Januar war das öffentliche Interesse an dem Fall groß. Unterstützer der Frauen hatten eine Solidaritätskundgebung in der Fürstenfeldbrucker Innenstadt organisiert. Sie forderten, dass das Containern keine Straftat sein dürfe. Das Urteil sollte Signalwirkungen haben.

„Wir haben auf einen Freispruch gehofft“, schreiben die Studentinnen in einer Mitteilung nach der Ablehnung ihrer Revision. Sie prüfen jetzt mit ihren Anwälten, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden. Sollten sie dort Recht bekommen, würde das ursprüngliche Urteil nachträglich aufgehoben.  tel

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