IN KÜRZE

Verbot von Kautabak zum Lutschen

von Redaktion

Nach einem Wohnungsbrand am frühen Freitagmorgen in Freising ist ein zweiter Mann gestorben. Wie die Polizei am Montag mitteilte, starb der 19-jährige Mieter am Wochenende an seinen Verletzungen. Bereits am Freitag war ein 20-jähriger Student durch den Brand ums Leben gekommen. Das Feuer war in der Küche vermutlich wegen eines defekten Kühlschranks ausgebrochen.    lby

Bei einer Kontrolle von 225 Fahrzeugen vor der österreichischen Grenze auf der A3 bei Neuhaus am Inn (Landkreis Passau) hat die Polizei in der Nacht von Sonntag auf Montag mehrere Verstöße festgestellt. Die Beamten stellten einen gestohlenen Kleintransporter sicher und registrierten zwei Verstöße gegen das Waffengesetz. Gegen einen Serben wurde Haftbefehl erlassen, weil er sich über ein Jahr illegal in Deutschland aufgehalten hat. Außerdem ahndete die Polizei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol und Drogen am Steuer sowie ein Schwertransport ohne Genehmigung.  lby

Der Verkauf von Kautabak zum Lutschen darf weiter untersagt werden. Die Klage eines Importeurs von Tabakerzeugnissen ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach zurückgewiesen worden. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Es ging um die Frage, ob Tabak auch erlaubt ist, wenn er nicht gekaut wird. Die Erzeugnisse bestehen aus geschnittenem Tabak, der in Säckchen zum Beispiel aufs Zahnfleisch gelegt wird. lby

Artikel 7 von 11