Freispruch für Äthiopierin

von Redaktion

Prozess wegen angeblicher Täuschung

Augsburg – Eine Frau aus Äthiopien ist am Mittwoch vom Augsburger Amtsgericht vom Vorwurf des Sozialbetrugs im Umfang von 145 000 Euro freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau angeklagt, weil sie sich elf Jahre jünger gemacht und als jugendlicher Flüchtling ausgegeben haben soll. Dadurch habe sie zu Unrecht Leistungen wie eine teure Heimunterbringung erhalten (wir berichteten).

Doch in dem Prozess brachen die Vorwürfe in sich zusammen, so dass letztlich selbst der Staatsanwalt einen Freispruch beantragte. Entsprechend fiel dann das Urteil aus. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage auf einen falschen Ausweis gestützt, wonach die Angeklagte heute 33 Jahre alt ist. Nach einer Geburtsurkunde ist sie hingegen erst 22 Jahre und war somit zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland tatsächlich erst 15 Jahre alt. Das Gericht betonte, dass es sich um ein gültiges Dokument handele, an dessen Echtheit keine Zweifel bestünden. Die Sozialleistungen hat die Frau somit rechtmäßig als Jugendliche erhalten. Verteidiger Jörg Seubert hatte die verschiedenen Daten damit erklärt, dass seine Mandantin zunächst als Mädchen mit falschen Papieren aus Äthiopien als Haushaltshilfe nach Dubai vermittelt worden sei. Dort sei sie bei einer Familie untergekommen, wo sie auch misshandelt worden sei. 2012 sei sie dann mit dem falschen Ausweis, den sie selbst nie gesehen habe, nach Bayern gekommen.

Wegen des Strafverfahrens war sogar ein Haftbefehl gegen die Frau erlassen worden, der aber außer Vollzug gesetzt wurde. Zudem wurde das Vermögen der Angeklagten zunächst eingezogen. Daher muss der Staat die junge Frau, die inzwischen als Verkäuferin arbeitet und vor einem Jahr einen Sohn bekommen hat, nun entschädigen.  lby

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