Bad Heilbrunn – Vor dreieinhalb Jahren zog der „Tölzer Kasladen“ nach Bad Heilbrunn (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen). Die Geschäftsräume des alten Tengelmann-Marktes waren wie geschaffen für die Expansion des Geschäftes. Doch die Freude währte kurz. Durch den Geruch von vielen Tonnen Käse, die hier gelagert und umverpackt werden, fühlten sich die Nachbarn beeinträchtigt. Über den Geschäftsräumen befinden sich drei Eigentumswohnungen.
In ihrer Verzweiflung hängte eine Nachbarin schließlich Fotografien eines Achtung-Verkehrsschildes auf, in dessen Mitte die Zeichnung einer geruchsbelasteten Nase zu sehen war. Daraufhin wurde es Geschäftsführer Wolfgang Hofmann zu viel und er reichte beim Landgericht München II eine Unterlassungsklage ein. Gestern war Termin, die beklagte Nachbarin erschien nicht.
Der Richter machte Hofmann alsbald klar, dass er wenig Chancen auf Erfolg sehe. „Der Hinweis auf Geruchsbelästigungen reicht nicht, um Sie verächtlich zu machen“, erklärte er zu Prozessauftakt. Durch die Beschreibung der aktuellen Situation gebe es keine gezielte Behinderung des Unternehmens, führte der Richter weiter aus. „Eine Verleumdung sehe ich nicht gegeben“, erklärte er.
Doch für Hofmann kommen die aufgehängten Warn-Bilder und die nicht enden wollenden Diskussionen um die Geruchsbelästigungen einer immensen Rufschädigung gleich. Seit Längerem schaut er sich nach einer neuen Bleibe um. Sie soll in der Umgebung des aktuellen Standortes liegen, damit seine zehn Mitarbeiter keinen allzu langen Arbeitsweg in Kauf nehmen müssen. Doch die Diskussionen um die vermeintliche Geruchsbelästigung haben angeblich zwei Unternehmer abspringen lassen. In Aussicht hatte Hofmann nach eigenem Bekunden Räumlichkeiten im Tölzer Gewerbegebiet und den ehemaligen Edeka-Markt im benachbarten Gaißach.
Für den Richter stellte sich derweil das Problem der Beweiserhebung. „Ist es zielführend, wenn ich ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gebe oder einen Ortstermin mache?“, fragte er in die Runde. Einen Ortstermin hatte der Bad Heibrunner Bau-Ausschuss bereits gemacht. Bürgermeister Thomas Gründl kam damals zu dem Schluss: „Die Geruchsbelästigungen durch die Gärprozesse sind massiv.“ Die Nachbarn hätten unter erheblichen Einschränkungen zu leiden. Hofmann wurde daraufhin die beantragte Nutzungsänderung untersagt. Seitdem steht der Kasladen auch genehmigungsrechtlich auf mehr als wackeligen Füßen.
„Mein Mandant sucht nach neuen Mieträumen, diese Äußerung belastet ihn“, erklärte Hofmanns Anwalt Andreas Lexmaul. „Das Hinweisschild ,Achtung, hier stinkt’s‘ ist Meinung, ist Werturteil und keine Schmähkritik“, hielt Michael Pointner, Anwalt der Nachbarin, dagegen. Ein Urteil soll im Dezember fallen.