Ex-OB kommt mit Bewährung davon

von Redaktion

Bestechung in Ingolstadt: Früherer Rathauschef verurteilt

Ingolstadt – In den sieben Monaten des Korruptionsprozesses wandelte sich der ehemalige Ingolstädter Rathauschef Alfred Lehmann völlig. Er wurde von einem Angeklagten, der jede Schuld weit von sich wies, zu einem Angeklagten, der weinend darüber sprach, das Ansehen des Amtes des Oberbürgermeisters beschädigt zu haben. Letztlich wird der 69-Jährige nun als korrupter Politiker in die Geschichte der oberbayerischen Großstadt eingehen.

Denn das Landgericht Ingolstadt verurteilte den CSU-Mann gestern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, weil Lehmann bei Immobiliengeschäften private Vorteile im Wert von fast einer halben Million Euro angenommen hat. Durch ein spätes Geständnis konnte der Ex-OB gerade noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung vermeiden. Lehmann sei „einen weiten Weg gegangen“, kommentierte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl in seinem fast fünf Stunden langen Urteil das Aussageverhalten des Angeklagten. Der Richter zeigte aber auch Verständnis: „Der Fall ist besonders tief, wenn man so weit oben steht.“

In dem Prozess ging es um zwei große Sanierungsprojekte in Ingolstadt während Lehmanns zwölfjähriger Amtszeit. Von 2002 bis 2014 war er OB und als solcher auch Chef von kommunalen Einrichtungen, die mit dem Verkauf einer ehemaligen Kaserne und des früheren Krankenhauses befasst waren. In beiden Fällen ließ sich Lehmann von den Investoren schmieren. Er sollte sich für die Interessen der Bauherren einsetzen und bekam dafür Wohnungen in den modernisierten Gebäuden deutlich unter Marktwert.

In einem Fall erwarben Lehmann und sein mittlerweile verstorbener Vater 16 Studentenwohnungen in der früheren Kaserne für zusammen 650 000 Euro. Tatsächlich waren die Wohnungen mehr als 1,1 Millionen Euro wert. Im zweiten Fall ging es um eine großzügige, 170 Quadratmeter große Wohnung, die Lehmann selbst bewohnt. Hier bekam er den Innenausbau billiger. Das Gericht ordnete an, dass bei Lehmann mehr als 380 000 Euro eingezogen werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er auch seine Pension verlieren und müsste mit einer deutlich geringeren Rente zufrieden sein.  lby

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