Golfball kracht auf Auto

von Redaktion

Platz-Betreiber muss Schaden bezahlen

Starnberg – Eine seltene Sachbeschädigung hat gestern das Landgericht München II beschäftigt. Geklagt hatte eine 46-jährige Ärztin aus München. Ihr war am Muttertag 2018 auf der Anfahrt zum Restaurant in der Golfanlage Gut Rieden in Starnberg ein Golfball auf die Motorhaube gekracht. Weil die Geschäftsleitung den Schaden nicht übernehmen wollte, zog die Medizinerin vor Gericht.

Sie, ihre beiden Kinder (7 und 10 Jahre) und ihr Ehemann hatten einen gehörigen Schreck erlitten, als der Ball vor der Windschutzscheibe auf das Blech einschlug. Gottlob wurde niemand verletzt. Doch die Vorfreude auf das Muttertags-Essen zusammen mit der Großmutter war danach etwas getrübt.

Weil die Golfanlage keinerlei Reparaturkosten übernehmen wollte, klagte die Ärztin auf Zahlung von 1800 Euro Schadenersatz. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Starnberg bekam sie bereits heuer im April Recht. Die Golf-GmbH ging in Berufung. In zweiter Instanz wurde angezweifelt, dass die Familie die Zufahrtsstraße hätte benutzen dürfen, weil sie nur Anliegern gestattet ist. Der Richter hielt jedoch dagegen, dass eine Person, die „bei einem Anlieger ein Anliegen hat, sehr wohl auch ein Anlieger ist“. Der Klage wurde stattgegeben.  wal

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