München – Holger Badstuber, ehemaliger Bayern-Profi, hat vor dem Landgericht München I einen Erfolg errungen. Die 12. Zivilkammer sprach dem 30-Jährigen ein Krankentagegeld über 28 575 Euro zu. Bei dem gestern gesprochenen Urteil handelt es sich um ein sogenanntes Anerkenntnis-Urteil. Das bedeutet praktisch, dass Badstubers Krankenversicherung DKV ohne Einwände oder Abzüge die ausstehende Summe an den Spieler bezahlt.
Die DKV, bei der viele Profispieler versichert sind, hatte bereits einen Großteil des Krankentagegelds übernommen, nicht aber die Summe für 27 Tage, in denen sich der Innenverteidiger im Ausland befand. In den Statuten der Versicherung, die allerdings aus den 80er-Jahren stammen, heißt es, dass Versicherte keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wenn sie sich im Ausland befinden. Bei Badstuber war das Ende 2014 und Mitte 2016 zweimal der Fall gewesen. Es stand damals außer Frage, dass der vom Verletzungspech verfolgte Fußballer in dieser Zeit gesunden, geschweige denn das Training oder den Spielbetrieb wieder hätte aufnehmen können. Badstuber fühlte sich benachteiligt und erhob Klage. Anfang Oktober war verhandelt worden.
Schon damals ließ die Vorsitzende Richterin erkennen, dass sie das Konstrukt der Auslandsregelung für überholt hielt. Es stamme aus einer Zeit, in der es noch keine Handys gab und die Versicherten nicht überall und zu jeder Zeit erreichbar waren. Damals hätte es ein gerechtfertigtes Interesse gegeben, solche Fälle von der Leistungspflicht auszuschließen. Doch heute könne sich ein Versicherter ohne Schwierigkeit binnen drei Tagen bei einem Arzt untersuchen lassen. Das gelte mittlerweile für jeden Versicherten, nicht nur für Holger Badstuber. Der hatte zur Gerichtsverhandlung nur seinen Anwalt Lars Getschmann aus Berlin geschickt. Er selber muste nicht kommen.
Bei einem Anerkenntnis-Urteil gibt es keine Begründung. Die Richterin hatte aber schon im Prozess verdeutlicht, dass es im Fall Badstuber kein Interesse an der Feststellung der Erkrankung gab. ANGELA WALSER