Landshut – Der gehbehinderte Berufsschullehrer Karl Huber (62) aus Dingolfing hat sein Vermögen von mehr als 270 000 Euro verloren, weil er einem drogenabhängigen Staplerfahrer erst seinen Schäferhund zum Gassigehen anvertraute und schließlich seine EC-Karte für gelegentliche Abhebungen überließ – doch hätte seiner Bank nicht etwas auffallen müssen?
Diese knifflige Frage wird derzeit vorm Landgericht Landshut geklärt. Huber sagte vor Gericht: „Die Bank trifft ebenso eine Schuld wie mich selbst!“ Die Frage, die sein Anwalt Bernhard Brunner (49) nun klären lassen will: „Hatte die Bank keine Alarm-Programme? Warum fragte die Kundenberaterin, die um seine Gebrechlichkeit wusste, nicht mal beim gerade mal 150 Meter von der Filiale entfernt wohnenden Kontoinhaber nach?“ Die Volksbank wies beim Güte-Termin alle Schuld von sich: Der langjährige Kunde habe regelwidrig seine EC-Karte einem Dritten überlassen und nie die Kontoauszüge überprüft. Die Überwachungskameras würden nicht live überwacht. Die Richterin machte Huber wenig Hoffnung, wenigstens einen Teil seines Geldes wiederzubekommen: „Wir tun uns ganz schwer, ein Fehlverhalten der Bank zu finden.“ Dennoch schlug sie als Vergleich die Zahlung eines Betrages von 50 000 Euro vor, worauf sich die Bank aber nicht einlassen wollte. Höchstens 30 000 Euro war sie zu zahlen bereit. Am 4. Februar soll eine Entscheidung fallen.