Streit um Kosten für kranke Fundtiere

von Redaktion

München – Der Katze ging es gar nicht gut: Sie war angefahren worden und hatte Brüche am Oberschenkel und am Kiefer. Eine Frau entdeckte das Tier im März 2018 auf einer Straße in der Gemeinde Ebern (Kreis Haßberge) und brachte es zu einer Tierärztin. Weil aber kein Besitzer bekannt ist, stellte sich die Frage, wer für die Behandlung zahlen muss. Gestern hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.

Die Tierärztin forderte von der Gemeinde Ebern knapp 550 Euro für die Versorgungskosten inklusive Mahngebühren. Diese hatte abgelehnt – und Recht bekommen. Die Tierärztin hätte den Fund erst vier Tage später gemeldet, kritisierten die Richter. Ausschlaggebend war laut Gericht zudem, dass die Katze nicht operiert, sondern nur „schmerzfrei gestillt“ und mit Infusionen versorgt worden sei. Die Gemeinde hatte argumentiert, dass eine Mitarbeiterin der Tierschutzinitiative, die die Katze später abgeholt hatte, den Eindruck gehabt habe, das Tier sei „bewusst länger am Leben gehalten worden“, um Mehreinnahmen zu erzielen.

Es ist generell eine schwierige Frage, wer bei gefundenen Tieren für Therapiekosten aufkommen muss. „Oft bleiben die Tierärzte darauf sitzen“, erklärt Axel Stoltenhoff, Geschäftsführer der Bayerischen Landestierärztekammer. „Bei herrenlosen Tieren zahlt in der Regel niemand für die Behandlung.“ Wenn Wildtiere wie Raben, Igel, Eichhörnchen oder wilde Katzen behandelt werden, dann gebe es keinen Kostenschuldner. „Anders wäre es, wenn sich der Finder bereit erklären würde, den Igel in seinem Garten zu halten“, sagt Stoltenhoff. „Dann müsste er bezahlen.“

Bei entlaufenen Fundtieren wie Hunden oder Katzen müsste eigentlich der Besitzer die Behandlung bezahlen. „Wenn er nicht bekannt ist, kann der Tierarzt die Kosten von der Gemeinde, in der das Tier gefunden worden ist, verlangen“, erläutert Stoltenhoff. Doch dafür gibt es einige Voraussetzungen: Für Finder sei es wichtig, vor der Behandlung eindeutig zu äußern, dass man nicht der Halter ist und für die Kosten nicht aufkommen wird. „Außerdem muss man sofort eine Fundanzeige bei der Gemeinde machen und genau angeben, wo das Tier gefunden wurde“, sagt Stoltenhoff.

Der Tierarzt dürfe dann Notfallhilfe leisten. „Aber oft ist es umstritten, was eine notwendige Behandlung ist und was nicht“, berichtet Stoltenhoff. „Tierärzte müssen viele Hürden nehmen, um das Geld zu bekommen.“ Dennoch würden alle kranken Tiere behandelt: „Es gibt ja auch ein Berufsethos.“

Bei dem Fall in Ebern hatte sich die Tierärztin auf ein Schreiben des Landratsamtes Haßberge berufen. „Für die Regulierung der Kosten bei der Betreuung eines Fundtieres ist die Gemeinde zuständig, die Entscheidung, wie mit dem Tier zu verfahren ist, liegt beim Tierarzt“, heißt es in dem Brief, der an alle Tierärzte verschickt wurde. Ein Versprechen sei das aber nicht, erklärt Landratsamt-sprecherin Monika Göhr: „Dass die Gemeinden für die Kostenregulierung zuständig sind, ist eine Feststellung, keine Zusicherung.“

Das Verwaltungsgericht bestätigte jetzt, dass die Kommune nur Verantwortung übernehmen hätte müssen, wenn das Tier dort abgegeben oder die Tierärztin den Fund spätestens am nächsten Werktag gemeldet hätte. Die Katze wurde inzwischen eingeschläfert.  cla/lby

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