Schleuser muss erneut vor Gericht

von Redaktion

Ein 30-Jähriger soll mit dafür verantwortlich sein, dass im September 2015 Flüchtlinge in einem Schlauchboot auf dem Mittelmeer verunglückten. 17 Menschen starben. Der Mann wurde bereits einmal verurteilt. Doch die Anklage ging in Revision – sie fordert eine höhere Strafe für den Schleuser.

Traunstein – Die Tragödie hatte sich im September 2015 in der Meerenge zwischen dem türkischen Izmir und der griechischen Insel Lesbos ereignet. Ein 109 Meter langer Frachter rammte in der Dunkelheit das unbeleuchtete, mit 46 Menschen völlig überladene Schlauchboot und schleifte es stundenlang mit. Der Frachter konnte nie ausfindig gemacht werden. Die Küstenwache rettete dutzende Menschen. Doch 17 Flüchtlinge, unter ihnen auch kleine Kinder, konnten nur noch tot geborgen werden.

Der 30-Jährige, der die gefährliche Fahrt übers Mittelmeer damals vermittelt haben soll, saß gestern erneut auf der Anklagebank im Landgericht Traunstein. Bis zu seiner Inhaftierung hatte er in Burghausen (Kreis Mühldorf) gelebt, deshalb wird der Prozess in Traunstein verhandelt. Im Sommer 2017 war er mit zwei anderen Männern – alle Flüchtlinge aus Syrien – bereits wegen Schleusung verurteilt worden. Das Gericht blieb damals weit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der 30-jährige Hauptangeklagte bekam damals eine vierjährige Haftstrafe. Die Anklagebehörde legte Revision ein. Sie hatte unter anderem verlangt, den Mann auch wegen Schleusung mit Todesfolge zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2018 auf – nun landete der Fall erneut vor einer anderen Kammer des Landgerichts.

Der 30-Jährige berief sich gestern beim Prozessauftakt auf seine Aussage bei der ersten Verhandlung. Er habe keine Mitschuld am Tod der Menschen, betonte er. Im ersten Urteil hatte das Gericht nur den Bootsführer der Schleuserei mit Todesfolge für schuldig gesprochen – er erhielt zweieinhalb Jahre. Der dritte Mann, der sich von Berlin aus um den Geldtransfer kümmerte, bekam zwei Jahre auf Bewährung.

Alle drei Männer kannten sich aus einem Flüchtlingslager in Syrien. Sie wurden dort geboren. Als der Krieg begann, wollten sie nach Deutschland flüchten. Der 30-Jährige blieb aber im türkischen Izmir hängen, berichtete er gestern. Er wurde um sein Schleusungsgeld betrogen. Dort war er in Kontakt mit einer Schleuser-Organisation gekommen. Sie habe als zuverlässig gegolten. Wie Verteidiger Jörg Zürner berichtete, habe die Organisation alle Einzelheiten vorgegeben – die Summe für die Überfahrt (zwischen 800 und 1200 Dollar pro Person), den Termin. Der 30-Jährige sollte die Flüchtlinge informieren und den Schleuserlohn verwahren, bis die Flüchtlinge in Griechenland angekommen waren. Erst dann habe er die Summe an ein Mitglied der Organisation übergeben. 50 bis 100 Euro pro Person durfte er behalten. Der 30-Jährige sei aber nie mit am Strand gewesen, wenn die Boote ablegten. Er habe die Flüchtlinge sogar gewarnt, in überfüllte Schlauchboote zu steigen. Fünf der Flüchtlinge, die er vermittelt hatte, saßen in dem Boot, das verunglückte. Sie überlebten aber.

Auf Nachfrage der Staatsanwältin sagte der Angeklagte, er habe nie von einem Schiffsunglück in der Meerenge gehört. Auch er selbst sei durch die Organisation nach Deutschland gekommen. Der Prozess wird fortgesetzt. Es sind noch fünf Verhandlungstage geplant. lby/kd

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